Politik
Elektronisches Notrufsystem „eCall“ ab sofort für alle Neuwagen Pflicht
Dienstag, 3. April 2018
Brüssel – Seit dem 31. März müssen alle Neuwagen in der Europäischen Union (EU) mit einem elektronischen Notrufsystem (eCall) ausgerüstet sein. Das System wählt bei einem schweren Verkehrsunfall automatisch die einheitliche europäische Notrufnummer 112 und kommuniziert über das europäische Satellitennavigationssystem Galileo den Standort des Fahrzeugs an die Rettungsdienste. eCall überträgt laut EU-Kommission nur „wesentliche Informationen“ und speichert oder zeichnet keine Daten auf.
2012 seien bei 1,1 Millionen Verkehrsunfällen auf den Straßen der EU rund 28.000 Menschen getötet und mehr als 1,5 Millionen verletzt worden, teilte die EU-Kommission mit. Neben der Tragödie der Todesopfer und Verletzten bedeute dies auch eine wirtschaftliche Belastung der Gesellschaft in Höhe von rund 130 Milliarden Euro pro Jahr in der EU.
Verkürzte Reaktionszeiten
Schätzungen zufolge kann die eCall die Reaktionszeiten in städtischen Gebieten um 40 Prozent und auf dem Land um 50 Prozent verkürzen und die Zahl der Todesopfer um mindestens vier Prozent und die Zahl der Schwerverletzten um sechs Prozent senken.
eCall wird automatisch aktiviert, sobald Sensoren im Fahrzeug einen schweren Unfall erkennen. Einmal gestartet, wählt das System die europäische Notrufnummer 112, stellt eine Telefonverbindung zur entsprechenden Notrufzentrale her und sendet Details des Unfalls – ein Minimum Set of Data – an die Rettungsdienste, einschließlich der Zeit des Unfalls, der genauen Position des verunglückten Fahrzeugs und der Fahrtrichtung.
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Ein eCall kann auch manuell per Knopfdruck im Auto ausgelöst werden, zum Beispiel durch einen Zeugen eines schweren Unfalls. Die EU-Kommission weist darauf hin, dass das eCall-System nicht ständig die Position des Fahrzeugs überwacht, sondern nur wenige Daten, um die Position und Richtung des Fahrzeugs kurz vor dem Unfall zu bestimmen. Das System könne nicht verwendet werden, um die Bewegungen des Autofahrers zu überwachen.
Die Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte (agbn) begrüßte die eCall-Pflicht. Es sei nicht immer selbstverständlich, dass bei jedem Unfall auch Zeugen zugegen seien, die einen Notruf absetzen könnten, erklärten die Notfallmediziner. Es sei schon häufiger vorgekommen, dass Unfallopfer erst nach Stunden oder sogar erst am nächsten Morgen gefunden würden und der Notarzt nur noch den Tod feststellen konnte.
Sie wiesen zugleich darauf hin, dass die bisherigen Erfahrungen in Deutschland mit eCall durchwegs positiv sind. Demnach konnte bei mehr als 600 schweren Unfällen eine schnelle Hilfe mobilisiert werden. „Allerdings sind bisher nicht alle Leitstellen direkte Anlaufstelle für diesen Notruf. Dieser läuft oft noch bei der Zentrale des jeweiligen Automobilherstellers ein, welcher ihn dann an die zuständige Leitstelle weitergeben muss. Das bedeutet jedoch einen möglichen Zeit- und Informationsverlust“, bemängeln die Notärzte. Sie fordern deshalb, dass zukünftig die Voraussetzungen geschaffen werden und nur noch die Leitstellen des Rettungsdienstes Anlaufstellen für eCall sein sollen. © hil/aerzteblatt.de

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