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Politik

Nordrhein-Westfalen will Aufklärung wegen Medikamenten­versuchen in Kinderheimen

Donnerstag, 5. April 2018

Düsseldorf – Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen (NRW) verlangt weiter­gehende Aufklärung über den Verdacht von Medikamentenversuchen an Kindern in Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe zwischen 1950 und 1975. Die Pharmaunternehmen, die über Dokumente und spezielle Erkenntnisse von „über individuelle Heilbehandlungen hinausgehenden Medikamenteneinsätzen bei Kindern und Jugendlichen“ verfügten, hätten zwischenzeitlich Kooperationsbereitschaft signalisiert, teilte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) gestern im Düsseldorfer Landtag mit.

Die Rückmeldungen der Krankenhäuser, in denen im fraglichen Zeitraum Medika­menten­versuche an Kindern und Jugendlichen vermutet würden, ergäben bislang „ein sehr heterogenes Bild“, erklärte Laumann. Hier seien gegenwärtig noch nicht alle Überprüfungen abgeschlossen. Die Landesregierung erwarte weitere Rückmeldungen und dränge auf Aufklärung. Vor der Veröffentlichung von Ergebnissen wolle er laufende wissenschaftliche Aufarbeitungen in den unter Verdacht stehenden Einrichtungen in NRW abwarten, so der Minister.

Die Krefelder Pharmazie-Doktorandin Sylvia Wagner hatte vor zwei Jahren aufgedeckt, dass es zwischen 1950 und 1975 mindestens 50 Medikamentenversuchsreihen in NRW-Kinderheimen gegeben hatte. Dabei soll es vor allem um die Erprobung von Psycho­pharmaka und Impfstoffen gegangen sein.

In mindestens einem Fall gab es Hinweise darauf, dass ein Neuroleptikum auf ausdrücklichen Wunsch der Jugendhilfe eingesetzt wurde, um Kinder ruhiger und lernfähiger zu machen. Neben einem Düsseldorfer Kinderheim werden in der Doktorarbeit konkrete Vorwürfe gegen das katholische Kinderheim Franz-Sales in Essen, die Bodelschwinghschen Anstalten in Bielefeld-Bethel und die Rheinische Landesklinik für Jugendpsychiatrie in Viersen-Süchteln erhoben.

Laumann erklärte, die Einrichtungen arbeiteten die Vorwürfe derzeit wissenschaftlich auf. Aufgrund der Vielzahl der Akten und Dokumente sei mit erhöhtem Zeitaufwand zu rechnen. Falls bis Ende 2018 nicht alle Rückmeldungen vorlägen, werde das Gesundheitsministerium bei den betreffenden Einrichtungen den Stand der Aufarbeitung erfragen. Danach werde das Landesparlament umgehend über das Ergebnis informiert. © kna/aerzteblatt.de

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