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Ärzteschaft

KV Nordrhein und Kassen läuten Ende für Betreuungs­strukturverträge ein

Donnerstag, 5. April 2018

/Andreas Gruhl, stock.adobe.com

Düsseldorf – Die Betreuungsstrukturverträge, die zuletzt auch als Versorgungs­stärkungs­verträge bekannt geworden sind, werden in der Region Nordrhein beendet. Darauf hat heute die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) hingewiesen. Hintergrund ist, dass das Bundesversicherungsamt (BVA) und die Länderaufsichten im Februar diese Vertragsform für unzulässig erklärt hatten.

„Unsere Vertragspartner sind offiziell von ihren zuständigen Aufsichtsbehörden aufge­fordert worden, die Verträge zu kündigen“, begründete der KVNO-Vorstandsvorsitzende Frank Bergmann. Diese Entwicklung sei nach den jüngsten Signalen und teilweise öffentlichen Äußerungen von Vertretern sowohl des Gesundheitsministeriums in Nordrhein-Westfalen als auch des BVA absehbar gewesen. Da eine sofortige Kündigung inakzeptabel gewesen sei, habe man sich gemeinsam mit den Krankenkassen entschlossen, die Verträge in einem zweistufigen Verfahren zum 31. März beziehungsweise 30. April 2018 zu beenden.

Bedenken nicht geteilt

Bergmann betonte, dass die KV den Sinneswandel der Aufsichtsbehörden nicht nachvollziehen könne. „Zu diesem Schritt sehen wir uns genötigt, obwohl wir die Bedenken der Aufsichtsbehörden nicht teilen und nach wie vor davon ausgehen, dass die Verträge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen“, sagte er. Man zahle den Preis dafür, dass die Politik immer noch keine befriedigende Lösung für den Risikostrukturausgleich gefunden habe.

Die Verträge hätten das Ziel gehabt, im Interesse der Patienten die ambulante Versorgung in NRW zu verbessern, insbesondere medizinisch nicht notwendige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden, sagte Matthias Mohrmann, Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg. Er bedauere die aufsichtsrechtlich veranlasste Aufhebung der Verträge.

Klaus Overdiek, Leiter der DAK-Landesvertretung in NRW, kündigte an zu analysieren, wie man die Vorteile des Vertrags mit den Vorgaben der Aussichtsbehörden in Einklang bringen könne. „Wir wollen gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung die Rahmenbedingungen für eine bessere Versorgung unserer Versicherten möglichst schnell erreichen“, sagte er.

BVA und Länder hatten die Unzulässigkeit der Betreuungsstrukturverträge mit dessen Auswirkungen auf den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) begründet. „Die Verträge sehen unter anderem Vergütungs­pauschalen für Ärzte vor, die sich nach der Anzahl der dokumentierten Diagnosen bestimmen. Die jeweils vertraglich festgelegte Auswahl von Diagnosen ist in der Regel Morbi-RSA relevant und hat somit Einfluss auf die Zuweisungen der Krankenkasse“, hieß es im Februar vom BVA.

„Da die Beschlüsse strengere Anforderungen an die vertraglichen Leistungen festlegen und sich zudem gegen die nach der Anzahl der dokumentierten Diagnosen ausge­richtete Vergütungsregelungen richten, können die Aufsichtsbehörden künftig effektiv gegen solche Vertragsschlüsse vorgehen“, erklärte BVA-Präsident Frank Plate damals. Die Aufsichtsbehörden hätten daher vereinbart, auf eine außerordentliche Kündigung der betroffenen Verträge hinzuwirken. © may/EB/aerzteblatt.de

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