Ärzteschaft
KV Bayerns erweitert Fördermöglichkeiten für Ärzte und Psychotherapeuten
Mittwoch, 11. April 2018
München – In unterversorgten und drohend unterversorgten Regionen Bayerns können künftig auch die Anstellung eines Arztes oder Psychotherapeuten sowie einer nichtärztlichen Praxisassistentin gefördert werden. Das hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) Mitte März beschlossen, wie die KVB heute bekanntgab.
Demnach erhalten KVB-Mitglieder für Investitionskosten, die aufgrund der Anstellung eines Arztes beziehungsweise Psychotherapeuten entstehen, einen Zuschuss für ihre nachgewiesenen Ausgaben bis zu höchstens 15.000 Euro. Die Anstellung einer nichtärztlichen Praxisassistentin wird einmalig mit bis zu 1.500 Euro bezuschusst. Bisher war dieser Zuschuss auf die Beschäftigung einer hausärztlichen Versorgungsassistentin sowie einer Präventionsassistentin in der Kinder- und Jugendmedizin begrenzt.
Mehr Anreize
Mit der Erweiterung der Fördermöglichkeiten will die KVB die vertragsärztliche Tätigkeit in förderfähigen Regionen noch stärker unterstützen und weitere Anreize setzen, in diesen Gegenden tätig zu werden.
Wie die KVB weiter mitteilte, bestehen derzeit in Oberfranken (Hausärzte: Hirschaid und Speichersdorf, HNO-Ärzte: Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge sowie Landkreis Lichtenfels, Augenärzte: Landkreis Kronach, Kinder- und Jugendpsychiater: Region Oberfranken-Ost), in Mittelfranken (Hausärzte: Ansbach Nord, Feuchtwangen, Dinkelsbühl und Wassertrüdingen; Hautärzte: Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) und in Unterfranken (Hausärzte: Lohr am Main, HNO-Ärzte: Landkreis Bad Kissingen), eine Reihe von förderfähigen Planungsbereichen.
Weitere förderfähige Regionen gibt es in der Oberpfalz (Hausärzte: Tirschenreuth), in Niederbayern (Hausärzte: Eggenfelden Nord und Vilsbiburg) und in Oberbayern (Hausärzte: Ingolstadt Süd und Moosburg a. d. Isar, Kinder- und Jugendpsychiater: Region Ingolstadt).
Die KVB engagiert sich seit Jahren mit verschiedenen Maßnahmen, um eine ärztliche Unterversorgung in Bayern zu verhindern. Seit 2014 konnten durch die finanzielle Förderung aus Mitteln des Strukturfonds in vier bayerischen Planungsbereichen eine bestehende Unterversorgung beseitigt und in 13 weiteren Planungsbereichen eine drohende Unterversorgung abgewendet werden, so die KVB. Dafür hatt die KV aus einem eigens mit den Krankenkassen eingerichteten Strukturfonds rund 6,2 Millionen Euro ausgeschüttet.
Mehr Informationen zu den Fördervoraussetzungen, den planungsbereichsbezogenen Förderprogrammen und den einzelnen Fördermaßnahmen gibt es online. © may/EB/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

