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Politik

Pychotherapeuten für grundlegende Reform der Bedarfsplanung

Mittwoch, 11. April 2018

Links: Durchschnittliche Wartezeit auf einen ersten Termin in der Richtlinienpsychotherapie.
Rechts: Durchschnittliche Wartezeit auf einen ersten Termin in der Sprechstunde. /BPtK

Berlin – Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert eine grundlegende Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung, um die Wartezeiten auf eine Richtlinien-Psychotherapie deutlich zu verkürzen. Diese betragen nach der aktuellen Wartezeiten-Studie 2018, die die BPtK heute in Berlin vorgestellt hat, im bundesweiten Durchschnitt 20 Wochen.

„Seit Jahren warten psychisch kranke Menschen monatelang auf eine psychothera­peutische Behandlung. Der Gesetzgeber hatte eine grundlegende Reform der Bedarfsplanung bereits zum 1. Januar 2017 verlangt. Doch bis heute hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nicht einmal ein Konzept vorgelegt, sondern nur ein Gutachten in Auftrag gegeben“, kritisierte der Präsident der BPtK, Dietrich Munz.

Die BPtK hatte bereits 2011 eine Wartezeiten-Studie durchgeführt. Damals betrug die durchschnittliche Wartezeit auf einen Therapieplatz bei einem Psychologischen Psychotherapeuten (PP) 23,4 Wochen; 2017 waren es 19,9 Wochen. „Bei einer so langen Wartezeit können sich psychische Erkrankungen verschlimmern oder chronifizieren“, betonte Munz. Der BPtK-Präsident hatte bereits gestern dem NDR ein Interview zu der Wartezeiten-Studie gegeben und dabei erste Zahlen genannt.

Sieben Monate Wartezeit im Ruhrgebiet

Um die Wartezeiten zu verkürzen fordert die Bundespsychotherapeutenkammer mindestens 7.000 psychotherapeutische Praxissitze zusätzlich insbesondere außerhalb der Großstädte. Denn auf dem Land betrage die durchschnittliche Wartezeit fünf bis sechs Monate, während sie in den Großstädten bei etwa vier Monaten liege. Ein Sonderfall sei das Ruhrgebiet, in dem entgegen der grundsätzlichen Systematik der Bedarfsplanung für eine großstädtische Region besonders wenige Psychotherapeuten vorgesehen seien. Die Wartezeit betrage dort deshalb mehr als sieben Monate.

Zu einer Reform der Bedarfsplanung gehören nach Ansicht der BPtK ein bundes­einheitliches Verhältnis von Psychotherapeuten je Einwohner als Grundlage. Unabhängig davon, ob es sich um eine städtische oder ländliche Region handelt, solle dieselbe Zahl von Psychotherapeut je Einwohner zugelassen werden. Weiter fordert die BPtK, dass die Sozialstruktur einer Region berücksichtigt werde, denn „Menschen haben ein höheres Risiko, psychisch zu erkranken, wenn sie arbeitslos sind oder einen niedrigen Schulabschluss haben“, betonte Munz und verwies wieder auf das Ruhrgebiet.

500 Millionen Euro mehr für Gesamtvergütung

Der steigende Bedarf an ambulanten Psychotherapeutenpraxen müsse auch beim Zuwachs der Gesamtvergütung berücksichtigt werden, fordert die Kammer weiter. „Nach unseren Berechnungen würde es sich dabei um rund 500 Millionen Euro pro Jahr handeln“, erklärte Munz. Generell seien jedoch die Ausgaben der Krankenkassen für Krankengeld mit 2,9 Milliarden Euro bereits höher als die Ausgaben für die ambulante Psychotherapie (rund zwei Milliarden Euro).

Unterstützung bekommt die Bundespsychotherapeutenkammer für ihre Forderungen von der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen. „Es ist nicht zumutbar, dass psychisch kranke Menschen vier bis sieben Monate auf einen Psychotherapieplatz warten müssen“, sagte deren Sprecherin für Gesundheitspolitik, Maria Klein-Schmeink. „Die Bundesregierung schaut bisher tatenlos zu, wie die Selbstverwaltung den gesetzlichen Auftrag zur Beseitigung der eklatanten Defizite in der psychothera­peutischen Versorgung verschleppt.“

Die Bundesregierung hatte in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen vom 21. März mitgeteilt, dass nach ihrer Kenntnis der G-BA mit der Vorlage des Gutachtens zur psychotherapeutischen Bedarfsplanung im zweiten Quartal 2018 rechne. Die anschließende Überarbeitung der Bedarfsplanung hänge vom Zeitpunkt der Abnahme des Gutachtens, den Auswertungen und den Umsetzungsmaßnahmen des G-BA ab. Im Übrigen liegen der Bundesregierung kaum valide Daten zur psychotherapeutischen Versorgung und den Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz vor.

Zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle

Zur Reform der Psychotherapie-Richtlinie zieht die Kammer nach einem Jahr eine positive Bilanz: die zum 1. April 2017 eingeführte psychotherapeutische Sprechstunde sei „zu einer zentralen Anlauf- und Koordinationsstelle“ für psychisch kranke Menschen geworden. In die Sprechstunde kommen nach der Umfrage der BPtK in den Praxen inzwischen mehr Patienten mit chronischen Erkrankungen, arbeitsunfähige und sozial benachteiligte Patienten als vor der Reform.

Die Wartezeit auf ein erstes Gespräch bei einem Psychotherapeuten im Rahmen der Sprechstunde habe sich im Vergleich zur Wartezeitenstudie 2011 erheblich verkürzt, und zwar von 12,5 Wochen auf 5,7 Wochen. Rund 70 Prozent der PP führten innerhalb von vier Wochen ein erstes Gespräch im Rahmen der Sprechstunde.

Akutbehandlung innerhalb von zwei bis drei Wochen

Eine Akutbehandlung, ein weiteres mit der Reform der Psychotherapie-Richtlinie geschaffenes neues Element, erhalten Patienten in psychischen Krisen, nach der Umfrage der BPtK innerhalb von drei Wochen, nachdem sie für notwendig erachtet wurde. Zwei Drittel der Therapeuten könnten die Akutbehandlung bereits innerhalb von zwei Wochen anbieten.

„Ziel sollte es sein, dass Patienten in Krisensituationen schon in der Sprechstunde aufgefangen, begleitet und nahtlos in die Akutbehandlung übergeleitet werden“, erläuterte Munz. Bis zum Beginn der Akutbehandlung können Sprechstundentermine (insgesamt 6 à 25 Minuten) angeboten werden.

Nur fünf Prozent kommen über Terminservicestellen

Die Vermittlung der Terminservicestellen (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in eine psychotherapeutische Sprechstunde oder in die Akutbehandlung – ein weiteres Element der Psychotherapie-Reform – spielt laut BPtK noch keine große Rolle: „Im Durchschnitt kommen fünf Prozent der Patienten über eine TSS“, berichtete BPtK-Referent Timo Harfst.

Die Wartezeit auf einen Sprechstundentermin verkürze sich bei Vermittlung über die TSS indes auf drei Wochen (statt 5,7 Wochen im Durchschnitt). Rund die Hälfte der Anfragen von Patienten bei den Servicestellen bezogen sich auf einen Termin bei einem ärztlichen oder Psychologischen Psychotherapeuten, gefolgt von Nervenärzten. Das ergab eine Umfrage der BPtK bei den KVen.

„Wir denken allerdings, dass die Terminservicestellen zukünftig nicht genügend freie Therapieplätze finden werden, weil es davon eben zu wenig gibt“, sagte BPtK-Präsident Munz. Er fordert daher eine Gesetzesänderung, die die TSS beziehungsweise die KVen verpflichtet, auch an approbierte Psychotherapeuten in Privatpraxen zu vermitteln. Diese könnten sich dafür bei den TSS akkreditieren, so die Idee. © PB/aerzteblatt.de

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