Politik
Reform der Terminservicestellen bis zum Sommer
Montag, 16. April 2018
Berlin – Nach der langwierigen Regierungsbildung soll es in der Gesetzgebung nun zügig voran gehen: So werde in der Gesundheitspolitik noch bis zum Sommer ein sogenanntes Vorschaltgesetz verabschiedet, in dem nicht nur die Regelungen zur paritätischen Finanzierung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sein werden, sondern auch Veränderungen bei den Terminservicestellen (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).
Dies kündigte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Sabine Dittmar, vor Journalisten in Berlin an. „Ich gehe davon aus, dass wir die Neuerungen bei den Servicestellen ohne großes Tamtam durchsetzen werden“, so Dittmar. Konkret geplant sei eine einheitliche Telefonnummer für die Servicestellen, die auf Webseiten von KVen, aber auch Krankenkassen prominent beworben werden sollen.
„Sie brauchen oft detektivische Fähigkeiten, die Nummern zu finden“, erklärte die Hausärztin auf Nachfrage. Daher setze sie sich dafür ein, den Service bekannter zu machen. Die aktuellen Vermittlungszahlen entsprächen nach ihrer Wahrnehmung nicht der Realität, „denn kaum jemand kennt die Nummer“.
Es gehe zudem darum, die Präsenz der TSS bundesweit auszuweiten. Diese sollten künftig zwischen 8 Uhr und 18 Uhr erreichbar sein. Sie selbst sei kein Fan von den TSS, erklärte Dittmar. Sie wäre eher für A-, B- oder C-Überweisungen gewesen.
In dem geplanten Vorschaltgesetz, für das erste Entwürfe bereits kommende Woche erwartet werden, sollen auch der Festgeldzuschuss beim Zahnersatz sowie die Senkung der Bemessungsgrundlage für Krankenversicherungsbeiträge bei Selbstständigen enthalten sein. Zudem soll die Regelung in das Vorhaben aufgenommen werden, dass auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro zurückgegriffen werden kann.
Zügig soll auch in die Pflegegesetzgebung eingestiegen werden. Dabei solle eine Vorlage für die ersten 8.000 Pflegestellen bis zum Sommer ins Bundeskabinett, einen ersten Referentenentwurf erwartet sie bis zum Herbst. Wichtig dabei sei vor allem die Veränderung in der Struktur der Finanzierung, ob Pflegekosten künftig im SGB V oder im SGB XI abgebildet werden sollen. Hierzu wollten sich die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit dem Ministerium Gedanken machen.
Aus ihrer Sicht eilt das Pflegeberufegesetz. Eine Vorlage dazu wurde bereits vor einigen Wochen verschickt, die entsprechenden Interessensgruppen können bis diesen Donnerstag Stellungnahmen abgeben. An dem Tag soll auch ein erstes Gespräch der Fraktionen dazu stattfinden.
Die frühe Einbeziehung der Parlamentarier in die Gesetzgebung bewertet Dittmar als sehr positiv. „Das zeigt, dass die zwei Ministerien, Familie und Gesundheit, an der Zusammenarbeit mit den Fraktionen interessiert sind und die Verordnung schnell voranbringen wollen“, so Dittmar. Die Verordnung muss ebenfalls bis zum Sommer umgesetzt werden, damit die Ausbildungsstätten ihre Curricula bis 2020 reformieren können. © bee/aerzteblatt.de

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