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Politik

Stellung­nahmeverfahren zum Screening auf Gebärmutter­halskrebs startet

Mittwoch, 18. April 2018

/dpa

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das gesetzliche Stellungnahmeverfahren des Screeningprogramms auf Gebärmutterhalskrebs eingeleitet. Eine definierte Gruppe von stellungnahmeberechtigten Organisationen kann dem G-BA jetzt ihre Rückmeldungen zu dem geplanten Verfahren zuleiten.

Der Bundesausschuss wertet diese aus und berücksichtigt sie in den abschließen­den Beratungen. „Dieser Verfahrensschritt wird im Herbst abgeschlossen sein. Danach erfolgen die notwendigen Schritte, um die Strukturen für die Evaluation der Programmqualität zu schaffen“, hieß es aus dem G-BA. 

Nach dem Entwurf des G-BA sollen Frauen im Alter von 20 bis 60 Jahren künftig alle fünf Jahre von ihren Krankenkassen angeschrieben und über das Screening informiert werden. Die Information soll altersbezogen und ohne Bezug zu Untersuchungsergebnissen und der Screeninghistorie erfolgen.

Frauen im Alter von 20 bis 34 Jahren können eine jährliche zytologische Untersuchung in Anspruch nehmen. Frauen ab dem Alter von 35 Jahren wird künftig statt der jährlichen zytologischen Untersuchung alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung angeboten, bestehend aus einem Test auf humane Papillomviren (HPV) und einer zytologischen Untersuchung. Eine obere Altersgrenze wird unter Berücksichtigung der Daten des Monitorings nach einer Übergangsphase beraten.

Bereits im Dezember 2017 hatte der G-BA den stellungnahmeberechtigten Organisationen einen Entwurf zum organisierten Früherkennungsprogramm auf Darmkrebs zugeleitet. „Nachdem die Stellungnahmeverfahren zu den organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs eingeleitet wurden, hat der G-BA den gesetzlichen Auftrag erfüllt, ein umsetzungsreifes Konzept für beide Zielerkrankungen vorzulegen“, sagte Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung heute in Berlin. © hil/aerzteblatt.de

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