Politik
Fersenschmerz: Extrakorporale Stoßwellentherapie zukünftig ambulant einsetzbar
Donnerstag, 19. April 2018
Berlin – Mit der extrakorporalen Stoßwellentherapie (ESWT) steht Patienten mit Fersenschmerz bei plantarer Fasciitis zukünftig eine weitere ambulante Behandlungsoption zur Verfügung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute nach Durchführung einer Methodenbewertung beschlossen.
„Der G-BA konnte den ursprünglich ausgeschlossenen Einsatz der ESWT bei der Indikation des Fersenschmerzes bei plantarer Fasciitis auf aktueller wissenschaftlicher Grundlage neu bewerten“, erklärte Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung, anlässlich der Plenumssitzung.
Die ESWT darf laut G-BA zukünftig zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingesetzt werden bei Patienten, bei denen der Fersenschmerz die gewohnte körperliche Aktivität über mindestens sechs Monate eingeschränkt hat und während dieser Zeit unterschiedliche konservative Therapieansätze sowie Maßnahmen wie Dehnübungen und Schuheinlagen ohne relevante Beschwerdebesserung angewandt wurden. Der Einsatz der ESWT könne als zusätzliche Maßnahme dazu beitragen, einen operativen Eingriff zu vermeiden, hieß es.
Pro Krankheitsepisode kann die ESWT für jeden betroffenen Fuß in maximal drei aufeinanderfolgenden Sitzungen angewendet werden. Wissenschaftliche Anhaltspunkte für einen Nutzen von mehr als drei Sitzungen pro Behandlungszyklus haben sich in der Auswertung der Studienlage nicht ergeben, so der G-BA. Um die Behandlungsqualität sicherzustellen, hat der G-BA festgelegt, dass die ESWT nur von Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie von Fachärzten für Physikalische und Rehabilitative Medizin erbracht werden darf.
Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Über die Vergütung muss zunächst noch der Bewertungsausschuss entscheiden. Die Leistung kann erst danach abgerechnet werden. © may/EB/aerzteblatt.de

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