Politik
SPD setzt Frist im Streit um Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche
Montag, 23. April 2018
Berlin – Im Streit um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche erhöht die SPD den Druck auf die Union. Der Parteivorstand beschloss gestern nach dem Bundesparteitag in Wiesbaden eine Frist bis Herbst, wie das Gremium heute mitteilte.
Wenn bis dahin kein Kompromiss in der Bundesregierung oder zwischen den Fraktionen zum Strafgesetzbuch-Paragrafen 219a gefunden sei, wolle man mit „reformwilligen“ Fraktionen oder Abgeordneten gemeinsame Sache machen. Eine Änderung der umstrittenen Regelung für Ärzte solle dann etwa über eine Bundestagsabstimmung ohne Fraktionszwang erreicht werden.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hält dafür eine Reform des Strafrechtsparagrafen nicht für notwendig, wie er der Bild-Zeitung sagte. Man wolle, dass Frauen in einer schwierigen Konfliktsituation sich gut informieren könnten, so der Minister. „Dieses Ziel ist aus meiner Sicht umfänglich ohne eine Änderung des 219a zu erreichen“, erklärte Spahn.
Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs verbietet es, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben. Gegner der Regelung argumentieren, dass auch sachliche Informationen damit unterbunden würden. „Frauen in der sensiblen Situation wie einer frühen, ungewollten Schwangerschaft dürfen die für sie so wichtigen Informationen nicht vorenthalten werden“, teilte der SPD-Vorstand mit. Ein „freier Zugang zu sachlichen medizinischen Informationen“ sei für die SPD „nicht verhandelbar“.
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Die SPD-Fraktion im Bundestag hat dazu bereits einen Antrag vorgelegt. Um die große Koalition nicht zu gefährden, lässt sie darüber aber bisher nicht abstimmen. Stattdessen hat die Bundesregierung angekündigt, nach einer Lösung zu suchen. Auch Linke, FDP und Grüne sind für eine Reform, in der Union und der AfD gibt es große Vorbehalte.
Hintergrund des Streits ist die Verurteilung einer Ärztin, die auf ihrer Internetpräsenz darauf hingewiesen hatte, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Vor dem Sonderparteitag der SPD in Wiesbaden hatte es dazu vier Anträge gegeben. Für die Abstimmung über die Empfehlung der Antragskommission hatte aber die Zeit gefehlt. © dpa/aerzteblatt.de

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