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Ärzteschaft

SpiFa wendet sich gegen Novellierung des Psychotherapeuten­gesetzes

Donnerstag, 26. April 2018

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) hat sich im Vorfeld des Deutschen Ärztetags in Erfurt kritisch zur geplanten Novellierung des Psychothera­peuten­gesetzes geäußert. Zwar sehe man die Notwendigkeit, die Zugangs­voraus­setzung für die Ausbildung nichtärztlicher Psychotherapeuten dem europäischen Standard anzupassen, und unterstütze die Forderung nach angemessener Bezahlung graduierter Akademiker in den Kliniken, erklärte der SpiFa gestern.

Das von der Bundesregierung initiierte neue Psychotherapeutengesetz würde jedoch die Zuständigkeit für alles Psychische und Psychosomatische gesetzlich einem neuen Heilberuf zuordnen. „Wir Gynäkologen leben – wie viele andere Gebietsärzte auch – jedoch täglich diese Zuständigkeit in unseren Behandlungen und wollen sie in bewährter differenzierter und interdisziplinärer Form weiterpflegen“, sagte Christian Albring, SpiFa-Vorstandsmitglied und Vorsitzender des Berufsverbands der Frauenärzte (BVF).

„Wir lehnen die grundsätzliche Zielsetzung der Politik, Qualifikationswege akademi­scher Heilberufe vergleichbar zu regeln, ab“, verdeutlichte der Vorsitzende des SpiFa-Ausschusses ‚Psychotherapie in den Fachgebieten’, Christian Messer. Medizinische Ausbildungskapazitäten an Universitäten und in der Weiterbildung in ärztlichen Gebieten seien für Ärzte zu nutzen.

„Die Befähigung der Verordnung von Medika­menten und die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit sind hierbei grundlegende ärztliche Zuständigkeiten“, so Messer. Der SpiFa kündigte an, sich im Rahmen des 121. Deutschen Ärztetages 2018 für eine deutliche Positionierung der Ärzteschaft gegen das geplante Reformvorhaben einsetzen. © may/EB/aerzteblatt.de

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