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Ärzteschaft

Honorarverhandlungen in Nordrhein beschäftigen das Schiedsamt

Montag, 30. April 2018

/Schlierner, stock.adobe.com

Düsseldorf – Im Rheinland streiten Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) weiterhin über die Honorare für das Jahr 2017. Jetzt hat die KVNO das Landesschiedsamt angerufen. „Zwei zentrale Punkte sind immer noch offen geblieben“, erklärte der KVNO-Vorstandsvorsitzende Frank Bergmann den Delegierten der Vertreterversammlung (VV) in ihrer jüngsten Sitzung.

Dabei gehe es zum einen um die Konvergenz, also die einmalige basiswirksame Anhebung der Honorare, um ‚Webfehler‘ in der Honorarreform 2009 zu beheben. Zum zweiten handele es sich um die Veränderungsrate für die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) 2017.

Noch ein Schlichtungsgespräch

Bei der Veränderungsrate verlangen die Kassen der KVNO zufolge die demografisch bedingte Entwicklung der Morbidität zu gleichen Teilen zu berücksichtigen wie die diagnosebasierte Entwicklung. Damit sei die KVNO nicht einverstanden. „Wir haben uns entschlossen, das Schiedsamt anzurufen, das sich nun mit den für uns entscheidenden Fragen befassen wird.“

Vor der Verhandlung sei allerdings noch ein Gespräch zwischen Krankenkassen und KVNO geplant, das Oliver Ricken moderieren werde. Der Arbeits- und Sozialrechtler an der Universität Bielefeld ist Vorsitzender des Landesschiedsamtes und hat bereits ein Vorgespräch mit der KVNO geführt.

Ärger wegen Versorgungsverträgen

Ärger bereitet auch weiterhin das Aus für die Versorgungsstärkungsverträge. Sie waren im Februar bundesweit von den Aufsichtsbehörden für unzulässig erklärt worden – entgegen einer anderslautenden Vorprüfung Ende 2017. Bergmann zufolge sind 2.217 Haus- und Fachärzte und 137.500 Versicherte betroffen, die diesen Verträgen bereits beigetreten waren.

In einer einstimmig verabschiedeten Resolution beklagen die Delegierten die fehlende Vertrags- und Rechtssicherheit und betonen, dass die aktuelle Entwicklung vor allem „jene Patientenkollektive schlechter stelle, die einer besonders intensiven und koordinierten ärztlichen Versorgung bedürfen“.

Außerdem fordern sie die Krankenkassen zu neuen Verhandlungen auf, um die Versorgung angepasst an die Morbidität und außerhalb der Gesamtvergütung weiterzuentwickeln. Zusätzlich fordern sie eine extrabudgetäre Kompensation für das Geld, das durch den Wegfall der Verträge für die ambulante Versorgung fehlt.

Anbindung an die TI aussetzen

Für Unmut sorgte bei den Delegierten auch der Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI). Bergmann stellte klar, dass Anschaffung und Installation der Konnektoren auch nach Ablauf der Fristen vollständig von den Krankenkassen erstattet werden müssten. „Wir können nur dann unseren Mitgliedern empfehlen, den Konnektor zu bestellen, wenn die Installation zu 100 Prozent vergütet wird“, betonte der KVNO-Chef. Wenn die Industrie nicht liefern könne, dann müssten die Fristen verlängert werden. „Aber es kann nicht sein, dass wir Ärzte dafür zur Kasse gebeten werden“, so Bergmann weiter.

Kritik übte er in diesem Zusammenhang auch an den von der AOK und der Techniker Krankenkasse (TK) entwickelten elektronischen Patientenakten. „Wir lehnen Insellösungen ab, bei denen Krankenkassen Server aufstellen, auf denen die Daten verwaltet werden.“ Es gebe einen Konsens, wie mit den Daten der Patienten umzugehen sei, betonte Bergmann. „Der Patient muss Herr seiner Daten sein.“ Die Daten sollten daher bei der Selbstverwaltung liegen.

Die Delegierten der VV fordern die Politik in einem Beschuss auf, die verpflichtende Anbindung aller Praxen an die TI bis Ende 2018 und die entsprechenden Sanktionen auszusetzen. Den Vertragsärzten dürfe kein Kostenrisiko aufgebürdet, ihre Praxen dürften nicht zum Versuchslabor für die Technik werden, hieß es zur Begründung. In einem weiteren, einstimmig gefassten Beschluss verlangen die Delegierten, die Vertragsärzte von der Haftung für Schäden auszunehmen, „die durch die Nichtkonformität der Telematikinfrastruktur mit der neuen europäischen Datenschutzvereinbarung entstehen könnten“. © ts/aerzteblatt.de

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