Ärzteschaft
KV Nordrhein führt DMP-Teilnehmerverzeichnis ein
Mittwoch, 2. Mai 2018
Düsseldorf – Um Vertragsärzte bei Disease-Management-Programmen (DMP) vor Abrechnungsproblemen zu schützen, führt die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) ein Teilnehmerverzeichnis ein, ähnlich wie es viele KVen im Bundesgebiet bereits getan haben. Das hat die KV jetzt bei der vergangenen Vertreterversammlung angekündigt.
Dieses Verzeichnis soll zunächst Versicherte von Primärkassen erfassen. Dazu gehören unter anderem die Allgemeinen Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen. „Mit den Ersatzkassen laufen die Gespräche noch“, erläuterte Carsten König, stellvertretender Vorsitzender der KVNO.
Ziel sei es, nachträgliche Rückforderungen der Krankenkassen zu vermeiden und das DMP-Honorar durch Einschreibung zu sichern. Auch die Krankenkassen erhielten die DMP-Programmkostenpauschale als Gegenfinanzierung nur für eingeschriebene Patienten. Das Bundesversicherungsamt (BVA) würde dies regelmäßig prüfen. Die KVNO prüft anhand des Teilnehmerverzeichnisses, ob Patienten abgerechnet wurden, die nicht in ein DMP eingeschrieben waren. Für die Einführungsphase im dritten und vierten Quartal 2017 erhält der Arzt lediglich eine Information darüber.
„Das Honorar wird ihm nicht gekürzt“, betonte König. Ab dem ersten Quartal 2018 werde das Honorar allerdings berichtigt. Aber gekürzt werde es nur für Patienten, die dem Arzt bereits im vorangegangen Quartal als nicht eingeschrieben angezeigt wurden und die daraufhin auch weiterhin nicht eingeschrieben wurden. © ts/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

