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Vermischtes

Arzt soll 400.000 Euro Schmerzensgeld für geschädigtes Kind bezahlen

Freitag, 4. Mai 2018

Hamm – Das Oberlandesgericht Hamm hat wegen eines Behandlungsfehlers einem neun Jahre alten gehirngeschädigten Kind 400.000 Euro Schmerzensgeld zuge­sprochen. Der Gynäkologe habe vor der Geburt im November 2008 nach mehreren Warnzeichen nicht dafür gesorgt, dass die Mutter schnellstmöglich in ein Krankenhaus komme, teilte das OLG heute in Hamm mit. Das Kind kam wegen einer Unter­versorgung mit Sauerstoff mit schweren Behinderungen auf die Welt und wird lebenslang auf Hilfe angewiesen sein.

Das Gericht befand, der Arzt hätte die Aufzeichnung der Herzschlagfrequenz und Wehentätigkeit, wo sich Probleme abzeichneten, nach Beendigung innerhalb von bis zu 20 Minuten ansehen müssen. Tatsächlich sichtete der Arzt die Daten laut Gerichtsmitteilung erst nach etwa 50 Minuten und machte dann eine Ultraschall­untersuchung.

Er hätte anschließend die Mutter „schnellstmöglich“ in eine nahegelegene Entbindungsklinik einweisen müssen, befanden die Richter. Stattdessen fuhr die Frau zunächst mit dem eigenen Auto nach Hause. Wegen der „grob fehlerhaften“ Behandlung sei das Kind mit einer Verzögerung von 45 Minuten entbunden worden, was für den Hirnschaden mitursächlich geworden sei, urteilte der 3. Zivilsenat des OLG. Das Urteil (Az.: 3 U 63/15) ist nicht rechtskräftig. © dpa/aerzteblatt.de

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