Ärzteschaft
Marburger Bund kündigt Revision der Tarifverträge für Ärzte an
Montag, 7. Mai 2018
Erfurt – Eine Revision der Tarifverträge für die angestellten Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern im nächsten Jahr hat heute der Vorsitzende der kleinen Tarifkommission und Vorstand des Marburger Bundes (MB), Andreas Botzlar, in Erfurt angekündigt. Botzlar sagte, nach zehn Jahren werde es Zeit für eine Neuausrichtung.
Der MB wolle vor allem mit strukturellen Forderungen in die Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebern gehen. In erster Linie gehe es dabei um eine Verringerung der Regelarbeitszeit auf 38,5 Stunden in der Woche, hatte Botzlar bereits gestern bei der Hauptversammlung des Verbandes erklärt. Hinzu kämen die Sonderformen der Arbeit wie Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaft, für die es künftig Obergrenzen geben soll.
Das Entgeltsystem werde im Großen und Ganzen bleiben, wie es sei, sagte Botzlar. Zuschläge sollten aber in Zukunft abhängig von Tageszeiten und Wochentagen bezahlt werden. Der MB wolle damit erreichen, dass die Dienstbelastung außerhalb der regulären Arbeitszeit zwischen sieben und 17 Uhr eine Ausnahme bleibe. „Das alles kann aber nur mit einer automatisierten und manipulationsfreien Zeiterfassung funktionieren“, erklärte Botzlar. Dazu müssten die Krankenhäuser vom MB lizensierte Zeiterfassungssysteme installieren.
Verdrängung von Minderheitstarifverträgen
Der MB wird die Tarifverhandlungen im nächsten Jahr auf der Grundlage des Tarifeinheitsgesetzes führen, gegen das er im Jahr 2015 Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte. Das Gericht hatte das Gesetz allerdings nicht, wie vom MB erhofft, gekippt. Es zielt darauf, dem Grundsatz „Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“ wieder Geltung zu verschaffen. Im Kern sieht es vor, dass bei der Kollision von tarifvertraglichen Bestimmungen für eine Berufsgruppe im Betrieb – zum Beispiel Ärzte – nur der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft gilt, die die meisten Angehörigen dieser Berufsgruppe vertritt.
Der MB hatte nach Verkündigung des Urteils im Juli 2017 jedoch herausgestellt, dass die Verdrängungswirkung des Mehrheitstarifvertrags „tarifdispositiv“ sei. Das heißt, dass sich die Gewerkschaften in einem Betrieb im Rahmen der Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebern darauf verständigen können, die Mehrheitsregel nicht anzuwenden. Mit Verdi hatte der MB eine entsprechende Vereinbarung getroffen, die man notfalls auch per Streik gegenüber den Arbeitgebern durchsetzen wollte.
Der MB habe diese Vereinbarung bei den aktuellen Tarifabschlüssen mit den BG Kliniken, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung sowie den privaten Klinikträgern Sana, Asklepios und Rhön zum Teil gegen heftigen Widerstand der Arbeitgeber umgesetzt, betonte Christian Twardy, stellvertretender Hauptgeschäftsführer und Referatsleiter Tarifpolitik des MB.
Verdi dagegen habe in den jüngsten Tarifverhandlungen mit den öffentlichen Arbeitgebern darauf verzichtet, die Vereinbarung mit dem MB tarifvertraglich festzuschreiben. Die Gewerkschaft habe sich mit den Arbeitgebern auf eine Niederschrift geeinigt, nach der die Tarifvertragsparteien erklären, dass sie „keine Veranlassung sehen, von der geübten Praxis bezüglich der Tarifverhandlungen und der Tarifvertragsanwendung für Ärztinnen und Ärzte abzuweichen“.
Strukturelle Reformen notwendig
Aus Sicht des MB reicht das jedoch nicht aus, um sicherzustellen, dass das Tarifvertragsgesetz nicht zur Anwendung kommt. Man werde die Vereinbarung mit Verdi jedoch nicht kündigen, weil der MB dadurch in den anstehenden Tarifverhandlungen keine Vorteile habe. Der Tarifvertrag Ärzte mit dem Verband der kommunalen Arbeitgeber sei ebenfalls nicht gefährdet.
Um die Zukunft des MB als selbstständige und schlagkräftige Gewerkschaft zu sichern, beauftragte die Hauptversammlung jedoch den Bundesvorstand, strukturelle und organisatorische Reformen zu erarbeiten. Konkret bedeutet das, dass sich der MB Gedanken darüber machen will, den Verband für andere Gesundheitsberufe zu öffnen. © HK/aerzteblatt.de

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