Politik
Endgültig kein Prozess im Leipziger Organspendeskandal
Montag, 7. Mai 2018
Dresden – Nach dem Organspendeskandal an der Leipziger Universitätsklinik wird es endgültig nicht zum Prozess kommen. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Nichteröffnungsbeschluss des Landgerichts Leipzig vom Februar sei als unbegründet verworfen worden, teilte das Oberlandesgericht Dresden (OLG) heute mit. Ein hinreichender Tatverdacht, der zu einer wahrscheinlichen Verurteilung führe, sei nicht ersichtlich. Gegen den Beschluss des OLG sind keine Rechtsmittel vorgesehen.
Das Landgericht Leipzig hatte seine Entscheidung Ende März mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) begründet, der im vergangenen Sommer einen Freispruch für einen Göttinger Transplantationsmediziner bestätigt hatte. Dies sei ein vergleichbar gelagerter Fall gewesen wie jener in Leipzig, hieß es.
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Die Staatsanwaltschaft Leipzig hatte 2015 Anklage gegen zwei Mediziner wegen gemeinschaftlichen versuchten Totschlags in 31 Fällen erhoben. Bereits seit 2013 wurde wegen Verdachts auf Manipulationen und Unregelmäßigkeiten bei Lebertransplantationen an der Klinik ermittelt.
Laut Anklage sollen die beiden damaligen Oberärzte 2010 und 2011 in 31 Fällen Mitarbeiter angewiesen haben, Erkrankte fälschlicherweise als Dialysepatienten auszuweisen. Dadurch sollen diese Patienten eine höhere Dringlichkeitsstufe für die Vergabe eines Organs erhalten haben. Zugleich wurden laut Anklage durch dieses Vorgehen andere todkranke Patienten in dem Auswahlverfahren benachteiligt.
Das Landgericht Göttingen hatte im Mai 2015 den Transplantationsmediziner Aiman O. vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Die Richter sahen keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten. Der BGH in Karlsruhe bestätigte den Freispruch. Nachdem im Sommer 2012 bekannt geworden war, dass Ärzte an mehreren deutschen Kliniken offenbar Patientendaten manipuliert und so die Vergabe von Spenderorganen beeinflusst hatten, waren die Spenderzahlen massiv eingebrochen. © afp/dpa/aerzteblatt.de

Skandalöse Organspende?
Zusätzlich diskreditiert die Terminologie "Organspendeskandal" die oft engagierte Arbeit der Transplatationsbeauftragten und der DSO vor Ort.
Ich würde mir daher gerade vom DÄ (und dem ein oder anderen Standesvertreter) eine differenzierte Benennung der Vorgänge z.B. als "Organvergabemanipulation" oder "-betrug" wünschen, plakative Skandalschreierei sollte das Metier der Boulevardpresse bleiben.

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