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Politik

Keine Einigung im Streit um Werbeverbot für Schwangerschafts­abbrüche

Montag, 7. Mai 2018

/dpa

Berlin – Im Koalitionsstreit um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche gibt es nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) weiter keine Einigung. Die bisherigen Gespräche innerhalb der Bundesregierung seien „konstruktiv, aber ohne Ergebnis“ verlaufen, schrieb Spahn auf Twitter. Er wies damit einen Bericht zurück, wonach die große Koalition sich auf einen Kompromissvorschlag verständigt habe. Es müsse nun in weiteren Gesprächen nach einer „ebenso sachgerechten wie mehrheitsfähigen Lösung“ gesucht werden, schrieb Spahn.

Auch Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) bekräftigte bei Twitter, dass es noch „keinerlei Ergebnis“ gebe. Die Gespräche innerhalb der Regierung seien „sehr schwierig, aber konstruktiv“ gewesen. Die Beratungen sollten in den kommenden Tagen mit Bundesjustizministerin Katarina Barley und Frauenministerin Franziska Giffey (beide SPD) sowie Innenminister Horst Seehofer (CSU) fortgesetzt werden.

Die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland hatten unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, Spahn, Braun sowie Barley und Giffey hätten sich darauf geeinigt, den Paragrafen 219a beizubehalten und um einen Ausnahmetatbestand zu ergänzen. Der zusätzliche Absatz solle gewährleisten, dass sich Frauen in entsprechenden Notlagen besser informieren können. Zum anderen solle er eine Strafverfolgung von Ärzten, die neutral über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ausschließen.

Im Bundestag wird seit Längerem über eine Streichung des Paragrafen 219a beraten. Anlass war eine Geldstrafe, die im November 2017 gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel verhängt worden war. Sie hatte über einen Link auf ihrer Homepage über Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs informiert.

Die SPD setzt sich dafür ein, das in dem Gesetz festgeschriebene Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche zu kippen, CDU und CSU sträuben sich dagegen. Auch Linke und Grüne plädieren für eine Abkehr von dem Gesetz, während die FDP eine Abschwächung des Paragrafen vorschlägt. © afp/aerzteblatt.de

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