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Politik

Finanzspritze für Hebammen in Sachsen und Bayern

Dienstag, 8. Mai 2018

München – Bayern und Sachsen haben heute eine Finanzspritze für Hebammen verabschiedet. In Bayern hat die Staatsregierung einen „Bayerischen Hebammenbonus“ in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr beschlossen. Erstmals soll der Betrag im Oktober ausgezahlt werden.

Den Bonus erhalten nach Angaben der Staatskanzlei freiberufliche Hebammen, die im Jahr mindestens vier Geburten betreut haben. Für 2018 würden für den Bonus vier Millionen Euro aufgebracht. Mit dem Bonus solle ein Anreiz für eine flächendeckende Versorgung gesetzt werden, sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU).

Sachsen unterstützt freiberufliche Hebammen künftig mit einem Gründungszuschuss von 5.000 Euro. Er gilt für jene, die erstmals oder auch wieder im Freistaat eine solche Tätigkeit aufnehmen, teilte das Sozialministerium Sachsen heute mit. Der Zuschuss ist Teil einer Förderrichtlinie Heilberufe, mit der auch die Weiterbildung von Ärzten unterstützt werden soll.

Der Gründungszuschuss allein reiche nicht aus, sagte Grünen-Fraktionschef Volkmar Zschocke und verwies auf einen entsprechenden Antrag seiner Fraktion. Darin habe man Maßnahmen und Zuschüsse zur Sicherstellung von außerklinischen Geburten vorgeschlagen, vor allem in Regionen mit einem Mangel an Angeboten. © dpa/aerzteblatt.de

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