Politik
Katholische Laien gegen Streichung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche
Mittwoch, 9. Mai 2018
Münster – Die Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) hat sich gegen eine Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche ausgesprochen. Die katholische Laienorganisation forderte heute auf ihrer Tagung in Münster den Bundestag auf, den umstrittenen Strafrechtsparagrafen 219a „unverändert beizubehalten“. Das Werbeverbot sei ein „wichtiger Bestandteil“ des nach langen Debatten erzielten Kompromisses über die gesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch.
Im Bundestag wird seit Längerem über eine Streichung des Paragrafen 219a beraten. Innerhalb der Regierungskoalition setzt sich die SPD dafür ein, das in dem Gesetz festgeschriebene Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche zu kippen. CDU und CSU sträuben sich dagegen.
In der von der ZdK-Vollversammlung beschlossenen Erklärung bezeichnen es die katholischen Laien als „zentral, dass die gesetzlichen Bestimmungen sowohl dem Schutz des ungeborenen Lebens als auch dem existenziellen Konflikt von Schwangeren in Notlagen gerecht werden“. Dazu müsse der „niedrigschwellige Zugang von Schwangeren in Konfliktsituationen zu Beratung und Information“ gesichert und ausgebaut werden.
Unabdingbar sei in diesem Zusammenhang, dass die Schwangerschaftskonflikt-, Frauen- und Familienberatungsstellen „bedarfsgerecht, flächendeckend und kontinuierlich gefördert werden“. Die ZdK-Vollversammlung bekannte sich zugleich „zur politischen und gesellschaftlichen Verantwortung, betroffenen Frauen den Zugang zu Informationen über die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs sowie den Zugang zu medizinisch sicheren Angeboten aufrechtzuerhalten“.
Dabei sei Rechtssicherheit für behandelnde Ärzte notwendig, „die dieser Verantwortung nachkommen wollen“. Dies solle ohne eine Veränderung des Paragrafen 219a möglich sein, hieß es in der Erklärung, gegebenenfalls „durch eine Klarstellung“. © afp/aerzteblatt.de

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