Politik
Spahn erfreut über Lockerung der Fernbehandlung
Donnerstag, 10. Mai 2018
Erfurt – Die Ausweitung der Fernbehandlung ist beschlossene Sache. Die Reaktionen auf den Beschluss des 121. Deutschen Ärztetags fallen bei Politik, Ärzten und Krankenkassen weitgehend positiv aus. Mit Onlinesprechstunden würden Patienten unnötige Wege und Wartezeiten erspart, begrüßte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Entscheidung zur Liberalisierung des Fernbehandlungsverbots. „Damit helfen wir Ärzten und Patienten“, sagte er.
Spahn kündigte an, einen Runden Tisch mit Vertretern der Ärzteorganisationen und ihrer Selbstverwaltung sowie des Deutschen Pflegerates einzuberufen. Dieser Expertenkreis soll die praktische Umsetzung des Beschlusses beraten. „Die neuen Möglichkeiten telemedizinischer Behandlung wollen wir jetzt auch für den Versorgungsalltag der Menschen erreichbar machen.“ Spahn hatte zum Auftakt des Ärztetages in Erfurt für eine Lockerung des Fernbehandlungsverbots geworben.
Fernbehandlung kann Brücke schlagen
Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) zeigte sich ebenfalls erfreut. „Mit dem heutigen Beschluss gibt der Bundesärztetag den Ärztekammern in den Ländern Rückenwind, die mit der Aufhebung des Fernbehandlungsverbots neue Wege in der Patientenversorgung ermöglichen“, sagte er. Er zeigte sich überzeugt, dass dies eine wichtige Chance für die Ergänzung der bisherigen Versorgungsformen darstellt und dass Ärzte von dieser Möglichkeit verantwortungsvoll und mit Augenmaß Gebrauch machen würden.
Gar zufolge bietet der Einsatz digitaler Möglichkeiten in der Gesundheitsversorgung die große Chance, sowohl Ärzte als auch Patienten zu unterstützen und zu entlasten. „Telemedizin kann dabei eine Brücke zwischen ambulantem und stationärem Sektor sowie zwischen ländlichem Raum und Spezialisten in Ballungsgebieten schlagen“, sagte er.
Kontakt darf nicht ganz ausbleiben
„Den Ausbau von Onlinesprechstunden begrüße ich sehr. Insbesondere in der Gesundheitspolitik müssen alle Akteure an einem Strang ziehen, um die aktuellen Herausforderungen unserer Zeit zu bewältigen“, erklärte die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag. Dazu gehörten der demografische Wandel, der drohende Ärztemangel insbesondere in ländlichen Gebieten und die daraus resultierenden Schwierigkeiten, wie etwa weite Wegstrecken zum nächsten (Fach-)Arzt.
Ein Ausbau von Onlinesprechstunden darf Maag zufolge aber nicht dazu führen, dass der direkte Kontakt zwischen Arzt und Patient künftig ganz ausbleibt. „Ich betrachte das Instrument als Ergänzung zum direkten Arztkontakt, nicht als Ersatz“, sagte sie. Bestenfalls sollte vor allem der erste Arztkontakt nach wie vor in der Arztpraxis stattfinden. Dann soll dieser gemeinsam mit dem Patienten entscheiden, welche weiteren Gespräche auch Online geführt werden können. Das sollte der Standard bleiben.“
Persönliches Gespräch bleibt Goldstandard
„Telemedizinische Angebote können, wenn sie im Einzelfall richtig eingesetzt werden, die Versorgung sinnvoll ergänzen und Patienten sowie Ärzte entlasten“, erklärte heute der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes (DHÄV), Ulrich Weigeldt. Diese könnten ein Element einer dringend notwendigen Digitalisierungsoffensive im deutschen Gesundheitswesen sein. Das persönliche Arzt-Patienten-Gespräch bleibe aber auch in Zukunft der Goldstandard, so Weigeldt.
Der DHÄV mahnte zugleich klare Regelungen an, in welchen Fällen eine Fernbehandlung sinnvoll und möglich sei. Gerade in der Hausarztpraxis würden ausschließliche Fernbehandlungen die Ausnahme bleiben, prognostizierte Weigeldt. Entscheidend dabei sei, dass diese Angebote für Patienten und Ärzte auch langfristig freiwillig bleiben und nicht als Kostensparprogramm für Krankenkassen missverstanden würden.
DGPPN: Internetgestützte Interventionen hilfreich
Aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) bieten internetgestützte Interventionen eine große Chance für Ärzte und Patienten. Zeit- und ortsungebunden stellten sie eine hilfreiche Behandlungsalternative und Ergänzung zur Regelversorgung dar, hieß es. Dieses Zusatzangebot zu herkömmlichen Therapiemethoden könne helfen, Wartezeiten auf einen Therapieplatz zu überbrücken als zusätzliche Hilfe bei laufender Therapie oder zur Nachsorge.
Deutsches Ärzteblatt print
aerzteblatt.de
„Im digitalen Zeitalter und angesichts der wachsenden Akzeptanz von Onlinediensten in der Bevölkerung ist der Zusatznutzen einer internetgestützten, evidenzbasierten Fernbehandlung nicht von der Hand zu weisen“, sagte DGPPN-Präsident Arno Deister. Durch Fernbehandlung könnten Menschen mit seelischen Leiden in akuten Situationen und nach individuellem Bedürfnis, denen der Zugang zur ärztlichen Versorgung aus verschiedenen Gründen erschwert werde, beispielsweise auf dem Land oder im Gefängnis oder weil ihnen die Mobilität fehlt, schnelle Hilfe erfahren. Die DGPPN weist jedoch darauf hin, dass ein Computer den persönlichen Kontakt und das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt beziehungsweise Psychotherapeut und Patient niemals ersetzen kann.
TK: Gut für Versorgung auf dem Land
Positive Signale kommen auch aus der Krankenkassenlandschaft. Die Techniker Krankenkasse (TK) lobt diesen Schritt. Barbara Voß, Leiterin der TK-Landesvertretung Hessen, betonte, dass gerade Patienten auf dem Land profitieren könnten. Die Telemedizin werde den Arztbesuch aber „nie vollständig ersetzen können“. In unterversorgten Regionen zum Beispiel könnten mithilfe von Videosprechstunden die dort ansässigen oftmals völlig überlaufenen Arztpraxen künftig entlastet werden. Außerdem müssten mobil eingeschränkte Personen so seltener lange Anfahrtswege zum behandelnden Arzt auf sich nehmen.
Als einen wichtigen Schritt in die digitale Zukunft der Medizin würdigt Barmer-Chef Christoph Straub die Entscheidung. „Der Deutsche Ärztetag hat mit seinem Votum zum Fernbehandlungsverbot erste wichtige Weichen gestellt. Das eröffnet große Chancen für eine weitere Säule der Versorgung“, sagte er. Mit der Fernbehandlung rückten Ärzte und ihre Patienten näher zusammen. Straub sprach sich zugleich für eine bundesweit einheitliche Regelung aus, die die derzeitigen regionalen Ansätze harmonisieren.
Mit Blick auf die Herausforderungen im Gesundheitswesen bewerten die Hersteller von Gesundheits-IT-Lösungen die Lockerung des Fernbehandlungsverbotes im Rahmen des 121. Deutschen Ärztetags ebenfalls positiv. „Die Lockerung des Fernbehandlungsverbots war längst überfällig“, erklärte Sebastian Zilch, Geschäftsführer vom Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg). Telemedizinische Anwendungen und Onlinekonsultation von Ärzten ermöglichten im Zuge des demografischen Wandels eine flächendeckende, sektorübergreifende Gesundheitsversorgung.
Fernbehandlung im Einzelfall erlaubt
Nach dem Beschluss des Ärztetages ist Ärzten „im Einzelfall“ nunmehr eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über digitale Medien erlaubt, wenn dies medizinisch vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt bei Diagnostik, Beratung, Therapie und Dokumentation gewährleistet wird. Der persönliche Patientenkontakt soll für Ärzte aber weiterhin Vorrang haben. Bislang waren in Deutschland praktizierenden Ärzten solche Fernbehandlungen nur nach einer persönlichen Untersuchung möglich.
Bis vor Kurzem war es Ärzten laut Musterberufsordnung untersagt, beim Erstkontakt mit Patienten individuelle ärztliche Behandlungen ausschließlich über telemedizinischen Verfahren abzuwickeln. Im vergangenen Jahr lockerten die Ärzte in Baden-Württemberg erstmals das Fernbehandlungsverbot für Modellprojekte. Neben Baden-Württemberg hatte auch bereits die Landesärztekammer Schleswig-Holstein im Vorfeld des Ärztetages den Weg für ärztliche Fernbehandlung freigemacht. © may/dpa/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

