Ärzteschaft
Arbeitsbedingungen dürfen Gesundheit der Ärzte nicht gefährden
Freitag, 11. Mai 2018
Erfurt – Die Arbeitsbedingungen der Ärzteschaft dürfen in allen Sektoren und ärztlichen Berufsfeldern sowohl die körperliche als auch die seelische Gesundheit von Ärzten nicht gefährden und müssen minimiert werden. Dafür hat sich der 121. Deutsche Ärztetag in einem Antrag ausgesprochen. Als Gesundheitsrisiken anzusehen sind demnach unter anderem zu lange Arbeitszeiten in Klinik und Praxis.
Dem Antrag zufolge sind Bereitschafts- und Notdienste im stationären und ambulanten Sektor so zu gestalten, „dass ausreichende zusammenhängende Ruhezeiten ermöglicht
werden“. Die Honorarsysteme müssten es ermöglichen, dass bei einer dem allgemeinen Arbeitsleben entsprechenden Jahresarbeitszeit ein auskömmliches und leistungsadäquates Honorar erwirtschaftet werden kann.
Die Delegierten betonten in ihrem Antrag auch, dass Wertschätzung und Anerkennung ärztlicher Tätigkeit wesentliche Voraussetzungen für Engagement und berufliche Zufriedenheit von Ärzten sind. Sei forderten die ärztlichen Körperschaften und Verbände auf, ihre Möglichkeiten zu nutzen, um Ärzte-Bashing entgegenzutreten.
Zugleich weist der Ärztetag auf die Neufassung des Genfer Gelöbnisses hin, das auf die Gesundheit der Ärzte und deren Wohlergehen abzielt. Um die Arztgesundheit zu sichern und ein erhöhtes Behandlungsrisiko für Patienten zu vermeiden, empfehlen die Delegierten die Einhaltung der Arbeitszeitrichtlinien der Europäischen Kommission – sowohl bei angestellten als auch selbstständigen Ärzten. © may/EB/aerzteblatt.de

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