Ärzteschaft
Ärztetag rät zu Novelle des E-Health-Gesetzes
Freitag, 11. Mai 2018
Erfurt – Um zeitnah qualitativ hochwertige medizinische Anwendungen flächendeckend im Rahmen der digitalen Gesundheitsversorgung nutzbar zu machen, ist ein E-Health-Gesetz II notwendig. Das hat der 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt angemahnt. Die Ärzteschaft zeigte sich bereit, sich konstruktiv einzubringen und unterbreitet für die Novelle diverse Vorschläge.
Als wichtige Punkte, die in einer Novelle enthalten sein müssen, nennen die Delegierten des Ärztetags zum Beispiel die Notwendigkeit der gesetzlich Krankenversicherten auf eine diskriminierungsfreie Wahl einer elektronischen Patientenakte und eines elektronischen Patientenfachs (ePA/ePF). In der Begründung des Antrags schlagen die Delegierten einen Rechtsanspruch Versicherter auf eine ePA/ePF gegenüber der Krankenkasse vor. Dieser solle eine Wahlmöglichkeit für Versicherte umfassen, sich für einen ePA-Anbieter ihrer Wahl – Krankenkasse, Ärztenetz oder eines anderen Anbieters – zu entscheiden. Die Wahlmöglichkeit muss auch bei einem späteren Kassenwechsel möglich sein.
Ärztetag für Erprobungsregion für eGK-Anwendungen
Um die Einführung der Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu beschleunigen, regt der Antrag an, eine dauerhafte Erprobungsregion durch die gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der eGK zu etablieren. Die Delegierten sprechen sich gegen das geplante Marktmodell aus, denn dies bedeute, dass jeder Anbieter eines Konnektors selbst eine Testregion auswählen und ausstatten muss, um dort sein Produkt zu testen und eine Zulassung zu erhalten. Dieses Vorgehen sei ineffizient und zeitraubend, hieß es.
Die Sanktionsmaßnahmen wie Honorarkürzungen, die der Gesetzgeber bei der Einführung der TI festgesetzt hat, führen aus Sicht der Delegierten zu Fehlanreizen, weil nicht mehr die Qualität, sondern die Sanktionsvermeidung im Vordergrund steht. Auch treffe eine eventuelle Sanktion nicht den Verursacher von Verzögerungen bei der Entwicklung von Industrieprodukten wie die Konnektorhersteller, sondern den unbeteiligten Arzt.
„Dies führt zwangsläufig zu Akzeptanzverlusten und wirkt kontraproduktiv. Die vom Gesetzgeber intendierte Beschleunigung ist nicht eingetreten“, kritisieren die Ärztetagsabgeordneten. Sie mahnen, dass der Gesetzgeber die Einführung neuer Anwendungen der TI nicht mit Sanktionen belegen, sondern verstärkt mit positiven Anreizen unterstützen sollte, um definierte Versorgungsziele zu erreichen.
Die Delegierten schlagen darüber hinaus auch vor, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit Informationen zu Arzneimitteln vom pharmazeutischen Hersteller den Bundesoberbehörden und von den Datenbankanbietern einheitlich angeboten und gepflegt werden. Dies betrifft insbesondere einen einheitlichen Wirkstoffnamen, eine einheitliche Definition zur Wirkstärkenangabe und eine eindeutige Wirkstoffnummer für die Wirkstoffverordnung, heißt es in dem Antrag.
Der Ärztetag schlägt ebenfalls vor, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um Praxisverwaltungs-/Apotheken- und Krankenhausinformationssysteme einem Zertifizierungsverfahren zu unterziehen, die Entscheidungsstrukturen der gematik zu straffen sowie Mobile-Health-Anwendungen (Apps) zu stärken. © may/EB/aerzteblatt.de

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