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Ärzteschaft

Telematik­infrastruktur: Frist zur Anbindung aussetzen, Strafandrohungen zurücknehmen

Freitag, 11. Mai 2018

Erfurt – Die verpflichtende Anbindung der Arztpraxen und medizinischen Versorgungs­zentren (MVZ) an die Telematikinfrastruktur (TI) zum Ende des Jahres 2018 muss ausgesetzt werden. Die Strafandrohung von Honorarabzügen ist zurückzunehmen. Mit diesen Forderungen hat sich gestern der 121. Deutsche Ärztetag an die Politik gewendet.

Als Gründe führen die Delegierten erhebliche Probleme an, die sich in Praxen bei der Anbindung an die TI ergeben haben. „Es kommt zu wiederholten oder dauerhaften Systemausfällen, besonders beim Konnektor“, heißt es in dem Entschließungsantrag unter Verweis auf das Evaluationsgutachten der gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen zur elektronischen Gesundheitskarte zum Test des Online-Rollouts. Gesundheitskarten könnten mitunter nicht eingelesen werden, Paxisabläufe würden behindert.

Finanzierung nicht gesichert

Dem Antrag zufolge, den die Delegierten angenommen haben, ist absehbar, „dass die Industrie bis Ende 2018 weder eine zuverlässige Funktionsfähigkeit gewährleisten kann, noch in der Lage ist, alle potenziellen Teilnehmer anzuschließen“. Die Finanzierung der Installation sei darüber hinaus nicht gesichert. Die Kosten lägen inzwischen deutlich über den Erstattungsbeträgen. Auch für Kliniken gebe es bis heute keine Finanzierungsvereinbarung mit den Krankenkassen. Genauso gebe es noch immer ein Marktmonopol bei den Konnektor-Anbietern. „Ein wirksamer Preiswett­bewerb ist nicht erkennbar“, heißt es.

Die Delegierten monierten auch, dass es neben der nicht nachgewiesenen Praxis­tauglichkeit der TI im Echtbetrieb zudem „erhebliche Zweifel“ gibt, dass die jetzt konzipierte TI mit der am 25. Mai 2018 in Kraft tretenden EU-Datenschutz­grundverordnung (EU-DSGVO) konform ist. „Hier gibt es bereits zahlreiche Anfragen von Ärzten an Datenschutzbeauftragte in Behörden und Ländern“, so der Antrag.

In zwei weiteren Anträgen fordern die Delegierten den Gesetzgeber auf, durch eine gesetzliche Grundlage eine ausreichende Erprobung von medizinischen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der Telematikinfrastruktur sicher­zustellen. Die Erprobung muss demnach durch ärztliche Expertise etwa in Form von ärztlichen Beiräten begleitet werden.

Darüber hinaus sollen nach Ansicht des Ärztetags alle Betriebskosten, die Vertragsärzten durch die Einbindung der TI in ihren Praxen entstehen, von den Krankenkassen vollständig getragen werden.

Der Ärztetag stützt damit auch Forderungen der Vertreterversammlung (VV) der Kassen­ärztlichen Bundesvereinigung. Die hatte ebenfalls auf den unzureichenden Nachweis der Praxistauglichkeit der TI im Echtbetrieb, unzureichende Sicherung der Finanzierung der Betriebskosten hingewiesen und einen Sanktionsverzicht angemahnt. © may/EB/aerzteblatt.de

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