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Politik

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe zügig umsetzen

Freitag, 11. Mai 2018

/dpa

Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat nach einer Verbände­anhörung angekündigt, dass die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe weiterhin hohe Priorität genießt. „Nach sorgfältiger Auswertung aller eingegangenen Stellungnahmen wird für die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe weiterhin ein zügiges Verfahren angestrebt“, teilte das BMG dem Deutschen Ärzteblatt auf Nachfrage mit. Das Ministerium sicherte den Verbänden zu, dass man deren Vorschläge in den weiteren Beratungen im Verordnungsgebungs­verfahren „sorgfältig“ prüfen und soweit möglich berücksichtigen werde.

Der anhaltenden Kritik einiger Verbände hielt das Ministerium entgegen, dass nach dem Pflegeberufegesetz neben einer generalistischen Pflegeausbildung auch weiterhin Abschlüsse in der Kinderkranken- wie auch in der Altenpflege möglich seien, wobei die ersten beiden Ausbildungsjahre für alle Auszubildenden generalistisch ausgerichtet sind. Für das dritte Jahr bestehe die Möglichkeit, die generalistische Ausbildung fortzusetzen oder einen Abschluss in der Kinderkranken- oder in der Altenpflege zu wählen, schreibt das BMG. Der Deutsche Bundestag hatte im vergangenen Juni nach langem Ringen eine Reform der Pflegeausbildung verabschiedet. Im jetzt diskutierten Entwurf geht es nicht mehr um die Ausbildungsreform an sich, sondern um deren konkrete Ausgestaltung.

Der Arbeitgeberverband Pflege hatte zuletzt scharfe Kritik am Ministerium geübt. Wie „auf Biegen und Brechen das Vorhaben zur generalistischen Pflegeausbildung einmal mehr durchgepeitscht werden soll“, sei „ein Lehrbeispiel dafür, wie fahrlässig Politik die Zukunft der Altenpflege aufs Spiel setzt“, hatte der Verband nach einer Anhörung im BMG mitgeteilt. Der Arbeitgeberverband ist gegen eine Generalisierung der Pflegeausbildung.

„Diejenigen Verbände, die bereits beim Gesetzgebungsverfahren Kritik an der Modernisierung der Pflegeberufe geäußert haben, setzen ihre Kritik erkennbar nun bei der technischen Umsetzung der bereits Gesetz gewordenen Pflegeberufereform fort“, betonte das BMG daraufhin.

Unterstützung erhält das Ministerium vom Deutschen Pflegerat. Dieser begrüßt den Referentenentwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe grundsätzlich. „Damit wird ein wichtiger weiterer Schritt in Richtung der Ausbildungs­reform in der Pflege eingeleitet. Die Linie und das Niveau des Verordnungsentwurfes sind insgesamt für die Anforderungen an den Heilberuf Pflege adäquat festgelegt“, sagte der Präsident des Pflegerates, Franz Wagner.

Zwar seien in einzelnen Bereichen noch Korrekturen nötig, zum Beispiel bei der Gestaltung der Zwischenprüfung. Dies stelle das Reformvorhaben aber nicht grundsätzlich infrage. Der Pflegerat hofft vielmehr nach eigenen Worten auf eine rasche Entscheidung im Bundestag und im Bundesrat damit die Vorbereitung für den Start des Pflegeberufegesetzes zum 1. Januar 2020 beginnen kann. „Setzen Sie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung im Sinne der Neuausrichtung der Pflegeausbildung zeitnah um! Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren“, appelliert der Pflegerat an die Politik. © hil/aerzteblatt.de

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