Ausland
Intellektuelle wenden sich gegen Leihmutterschaft in Frankreich
Montag, 14. Mai 2018
Paris – Intellektuelle in Frankreich haben einen Offenen Brief gegen die umstrittene Praxis der Leihmutterschaft veröffentlicht. Darin wird Premierminister Edouard Philippe aufgefordert, Frauen und Kinder vor einer „Vermarktung der Menschen“ zu schützen, wie die französische Zeitung La Croix berichtet. Die Absender des Schreibens, rund 20 französische Frauenorganisationen, machen darauf aufmerksam, dass derzeit eine US-amerikanische Organisation zu kostenlosen Vorträgen über Leihmutterschaft in verschiedenen französischen Städten einlade.
Diese Informationsveranstaltungen stellten eine „Trivialisierung“ der Leihmutterschaft dar und betonten den kommerziellen Aspekt. „Es ist Gewalt gegen die Frauen, die als Leihmütter missbraucht werden“, so die Frauen. Zudem handele es sich auch um Gewalt gegen das ungeborene Kind. Sie drücke sich durch den Vertrag aus, der vor der Leihmutterschaft abgeschlossen werde, sowie die „eugenischen“ Methoden. Werdende Eltern könnten unter anderem das Geschlecht des Kindes auswählen.
Zu den Unterzeichnerinnen gehören die Philosophin Sylviane Agacinski, die Psychoanalytikerin Marie Balmary und die Autorinnen Eliette Abecassis und Alice Ferney. Im Juni wird der Nationale Ethikrat (CCNE) seine Meinung zur geplanten Bioethikreform veröffentlichen. Ein Teil befasst sich auch mit der Leihmutterschaft. Zudem wird in Frankreich derzeit ein Gesetz diskutiert, um Frauen und Kinder besser vor sexueller Gewalt zu schützen. © kna/aerzteblatt.de

Die wichtigste Frage wurde nicht gestellt
Wenn ein Vertrag über das Austragen einer Leihmutterschaft geschlossen wird, dann ist dies ein privatrechtlicher Vertrag über eine SACHE. Eines kann dieser Vertrag aber in keinem Fall regeln, nämlich das zukünftige Sorgerecht. Wenn Eigentumsrechte an einer PERSON vertraglich geregelt sind, dann hat dies den hässlichen Beigeschmack der Sklaverei. Anstatt die Leihmutterschaft zu verteufeln, sollte der Gesetzgeber endlich seiner Verantwortung gerecht werden und für jeden Fall einer Leihmutterschaft ein verpflichtendes Sorgerechtsverfahren durchführen. Die Priorität sollte in jedem Fall das Wohl des Kindes sein. Wenn die genetischen Eltern das Sorgerecht wollen und für diese Rolle geeignet sind, dann sollte dies in der Regel glatt gehen.
Ein derartiges Sorgerechtsverfahren hätte zudem den großen Vorteil, dass bei ausländischen Leihmüttern Dumpingpreise verhindert werden können, indem hier das Arbeitnehmer-Entsendegesetz angewandt wird:
https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Ein Verstoß gegen dieses Gesetz könnte bei der Eignung der zukünftigen Eltern berücksichtigt werden.
In den Fällen, wo eine Frau aus medizinischen Gründen nicht schwanger werden kann, wäre eine Leihmutterschaft bei Verwandten eine Option, zumindest ist dies aus meiner Sicht die bessere Variante im Vergleich zur Transplantation einer Gebärmutter:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/72429/Uniklinikum-erhaelt-viele-Anfragen-nach-Gebaermuttertransplantation

Per aspera ad astra.

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