Politik
Deutsche Krankenhausgesellschaft wendet sich wegen neuer Notfallstrukturen an Abgeordnete
Mittwoch, 16. Mai 2018
Berlin – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat sich mit einem Hilferuf an die Abgeordneten von SPD und Union im Gesundheitsausschuss des Bundestags gewandt. Hintergrund ist eine Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Mitte April zu einem gestuften System von Notfallstrukturen. Das war mit den Stimmen des GKV-Spitzenverbands und der Unparteiischen im G-BA und gegen das Votum der DKG beschlossen worde.
Die DKG bittet in dem Brief an die Parlamentarier „um eine gesetzliche Änderung zur Abwendung von Kürzungen bei circa 600 Kliniken in den Regionen“. Man appelliere an den Gesetzgeber, von der Vorgabe zur Festlegung von Abschlägen „insgesamt Abstand zu nehmen“, heißt es in dem Brief von Anfang Mai, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Vielmehr gebe es gute Gründe anzunehmen, dass die Anforderungen des nunmehr festgelegten Notfallstufenkonzeptes durch den G-BA mit Mehrkosten für die Krankenhäuser verbunden seien, sodass es nur darum gehen könne, den Fallpauschalen Mehrkostenanteile zuzuordnen. Dafür seien zusätzliche Mittel nötig.
DKG will neues Gesetz
„Dazu bitten wir um Ihre Unterstützung für eine schnelle gesetzliche Initiative“, heißt es in dem Brief der DKG, indem diese darauf hinweist, dass das Notfallstufenkonzept nichts mit der ambulanten Notfallversorgung zu tun hat. Vielmehr gehe es darum, dass zum Teil „überzogene Kriterien an die Berechtigung zur Aufnahme von stationär behandlungsbedürftigen Notfallpatienten beschlossen“ worden seien.
Diese bedienten das Ziel der Krankenkassen, so vielen Krankenhäusern wie möglich Leistungsberechtigungen abzusprechen, Vergütungen zu kürzen und Krankenhäuser zur Schließung zu zwingen, schreibt DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Das eigentliche Ziel der gesetzlichen Vorgabe, Anhaltpunkte für eine bessere Ausdifferenzierung von Vorhaltekosten im System der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) zu liefern, könne mit diesem Konzept nicht erreicht werden, moniert Baum.
Erfülle ein Krankenhaus eine einzige Anforderung für die Basisstufe nicht, sollten nach den gesetzlichen Vorgaben sämtliche Fallpauschalen, die das Krankenhaus für erbrachte Behandlungen abrechnet, gekürzt werden, bemängelt er und beklagte, dass die Sorgen der DKG kein Gehör gefunden hätten. Zwar sei ein begrenztes Interventionsrecht für die Länderbehörden beschlossen worden, davon dürfte im Hinblick auf Gleichbehandlungserwartungen aber eher nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden, vermutet die DKG.
Weil das Notfallstufenkonzept ein G-BA-Beschluss und keine Richtlinie des Bundesministeriums für Gesundheit sei, gebe es zudem keinen Genehmigungsvorbehalt, weswegen man an die Bundesländer appelliert habe, zur Sicherung der Versorgung von Notfallpatienten das Stufenkonzept bei der Krankenhausplanung „nicht zu berücksichtigen“, betonte Baum weiter.
Er wies zudem darauf hin, dass auf der Grundlage der vom G-BA jetzt festgelegten Stufen nun bis zum 30. Juni 2018 Zu- und Abschläge für die Teilnahme an der Notfallversorgung zwischen GKV-Spitzenverband und DKG vereinbart werden müssten. In den Budgetverhandlungen im Herbst müssten voraussichtlich vielfach streitbehaftete Einstufungsdiskussionen mit Kürzungsfolgen für rund 600 Krankenhäuser geführt werden, sagte Baum mit Verweis auf Schätzungen des GKV-Spitzenverbands. © may/aerzteblatt.de

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