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Politik

Rezeptpflichtige Arzneimittel: CDU drängt auf zügiges Versandhandelsverbot

Dienstag, 22. Mai 2018

/Tyler Olson, stock.adobe.com

Berlin – Die CDU pocht auf ein zügiges Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. „Wir dürfen das Problem nicht aussitzen“, sagte der CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich dem Handelsblatt. Der momentane Zustand sei „völlig unbefriedigend“.

Auch die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag (CDU), mahnte in der Zeitung zur Eile, „damit es nicht zu irreparablen Schäden in der Apothekenlandschaft, vor allem in ländlichen Gebieten“, komme. Die Erarbeitung eines rechtssicheren Verbots sei anspruchsvoll, anschließend sei ein zeitaufwendiges Notifizierungsverfahren bei der EU zu erwarten.

Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte dem Handelsblatt, die Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorgehens gegen den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten werde geprüft. „Sorgfalt geht vor Schnelligkeit“, sagte der Sprecher dem Blatt.

Mit den neuerlichen Äußerungen Hennrichs zum Thema scheint ein von ihm selbst kürzlich gemachter Alternativvorschlag zu einem Verbot vom Tisch. Hennrich hatte vorgeschlagen, dass EU-Versandapotheken, die verschreibungspflichtige Arzneimittel an Kunden in Deutschland versenden wollen, verpflichtend Versorgungsverträge mit Krankenkassen schließen können sollten.

Auf diese Weise würden Rabatteinsparungen, die die Versandapotheken gewähren, der Solidargemeinschaft zufließen. Die Krankenkassen wollte Hennrich verpflichten, die Einsparungen in die Unterstützung ländlicher Apotheken sowie innovativer Versorgungsmodelle zu investieren.

Hintergrund eines Verbots ist es für die Union, deutsche Apotheker vor der Onlinekonkurrenz aus anderen EU-Ländern abzuschirmen. Ausländische Versandapotheken dürfen Patienten bei Bestellungen seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Herbst 2016 Rabatte gewähren. © afp/may/aerzteblatt.de

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