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Politik

Datenschützerin für Gesetz gegen missbräuchliche Abmahnungen

Freitag, 25. Mai 2018

Düsseldorf – Abmahnwellen im Zuge der EU-Datenschutzverordnung können nach Ansicht von Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Marit Hansen nur durch gesetzgeberisches Handeln verhindert werden. „Rechtsklarheit würde ein Gesetz gegen missbräuchliche Abmahnungen schaffen. Hier braucht man definierte Kriterien, um die Spreu vom Weizen zu trennen“, sagte Hansen dem Handelsblatt.

Hansen sieht auch Branchenverbände in der Pflicht. Sie könnten „nachsteuern, um den Streueffekt einzudämmen, wenn mit derselben Masche versucht wird, bei zahlreichen Unternehmen Geld einzusammeln“, sagte die Datenschützerin. „Beispielsweise konstruktiv mit Hinweisen, wie man Datenschutzfehler vermeidet, oder durch Tools, die dabei helfen, datenschutzkonform zu handeln.“ Oder durch Warnungen, mit welchen „problematischen Abmahnbegründungen im großen Stil“ vorgegangen werde.

Auch das Bundesjustizministerium sieht Handlungsbedarf, um einen etwaigen Missbrauch zu unterbinden. Ein Sprecher verwies auf einen Passus im Koalitions­vertrag, in dem es heißt: „Wir wollen den Missbrauch des bewährten Abmahnrechts verhindern, zum Beispiel durch die Einschränkung des fliegenden Gerichtsstandes, und so kleine und mittlere Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher schützen“. Diesem Auftrag werde sich das Ministerium annehmen.

Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz hatte kürzlich vor unseriösen Beratungsangeboten gewarnt. Sie betonte, in letzter Zeit habe es Hinweise von Ärzten gegeben, die von Unternehmen oder externen Beratern darauf angesprochen worden seien, die Praxen auf die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung vorzubereiten. „Zum Teil werden für die angebotenen Dienste horrende Summen verlangt, die sich monatlich im vierstelligen Bereich bewegen“, so die KV. Sie riet „dringend, die Beratungsangebote sorgfältig zu prüfen“. Bei Fragen zur EU-DSGVO können sich die Mitglieder der KV kostenlos an das Service-Center der KV RLP wenden. © dpa/aerzteblatt.de

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