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Politik

Medizinstudium: Kultusminister erstellen Eckpunkte für ein neues Zulassungsverfahren

Freitag, 25. Mai 2018

/dpa

Berlin – Die Kultusminister der Länder arbeiten derzeit mit Hochdruck an den Eckpunkten für ein neues Zulassungsverfahren zum Medizinstudium. Entscheidungen dazu würden von den Ministerinnen und Ministern im Plenum der Kultusminister­konferenz (KMK) am 14. und 15. Juni getroffen, sagte KMK-Sprecher Torsten Heil dem Deutschen Ärzteblatt. Es gebe jedoch bereits konkrete Überlegungen, künftig auf die Wartezeitquote als einen Zugangsweg zu einem Medizinstudienplatz zu verzichten, bestätigte er. Über diese Quote waren bisher 20 Prozent der Medizinstudienplätze für Abiturienten ohne Einser-Abitur reserviert worden.

Langzeitwartende auf ein Medizinstudium sollen nach den Vorstellungen der Minister der Länder jedoch auch künftig berücksichtigt werden: Sie sollen über eine neue eignungsorientierte Quote (Talentquote), in der zusätzliche Kriterien unabhängig von der Abiturnote Berücksichtigung finden, Chancen auf einen Studienplatz erhalten, sagte Heil.

Frist bis 2019

Die Erarbeitung von Eckpunkten für ein neues Zulassungsverfahren zum Medizin­studium durch die KMK war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Ende vergangenene Jahres die Studienplatzvergabe in ihrer gegenwärtigen Form für teilweise verfassungswidrig erklärt hatte (BVerfG-Urteil vom 19. Dezember 2017). Sie verstoße gegen das Grundrecht der Bewerber auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot, befanden die Karlsruher Richter.

Das Bundesverfassungsgericht forderte die Kultusminister der Länder auf, in einer Zweijahresfrist – also bis Ende 2019 – das Numerus-clausus-System für das Medizinstudium zu überarbeiten. Dazu muss letztlich ein neuer Staatsvertrag geschlossen werden. Ein erster Entwurf soll nach KMK-Angaben im Herbst 2018 vorliegen.

Der Medizinische Fakultätentag (MFT) und die Bundesvertretung der Medizinstudieren­den in Deutschland (bvmd) begrüßen die bereits bekannt gewordenen Vorstellungen der Kultusminister. Durch den geplanten Wegfall der Wartezeitquote sei der Weg frei für eine faire und transparente Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber nach Studien- und Berufseignung, ließen sie gemeinsam verlauten. Medizinstudierende und Fakultäten hatten bereits im Februar einen Wegfall der Abiturbestenquote und den Ersatz durch ein nationales Verfahren basierend auf der Abiturnote, Studierfähigkeits- und Situational-Judgement Tests sowie einer begrenzten Anrechnung der Berufs­erfahrung gefordert.

Auch die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hatte sich vor dem KMK-Hochschul­ausschuss für einen Wegfall der Wartezeitquote ausgesprochen: Warten per se sei kein sinnvolles Zulassungskriterium. Entscheidend sei die Eignung. „Wenn unterschiedliche Eignungskriterien neben der Abiturnote berücksichtigt werden, kann das jedoch auch die Chance für Bewerberinnen und Bewerber ohne Abiturbestnoten erhöhen“, meinen die Hochschulrektoren.  Die HRK befürwortet grundsätzlich ein Zulassungsverfahren, das mehrere Eignungskriterien kombiniert – ähnlich wie es das Modell des MFT und der bvmd vorsieht.

Kritik vom Marburger Bund

Dass neben der Abiturnote andere Kriterien bei der Zulassung zum Medizinstudium ein deutlich höheres Gewicht bekommen müssen, fordert auch der Marburger Bund (MB). „Die jüngst bekannt gewordenen Überlegungen auf der Arbeitsebene der Kultus­minister­konferenz weisen in die richtige Richtung, wenn dadurch sichergestellt ist, dass zukünftig im Auswahlverfahren der Hochschulen die Abiturnote nicht mehr das alleinige Kriterium für die Auswahl von Studienbewerbern sein wird“, erklärte Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des MB. Die medizinischen Fakultäten müssten verpflichtet werden, in ihren Verfahren nicht nur die Studierfähigkeit, sondern vor allem Eignung und Bereitschaft für die spätere Berufstätigkeit als Arzt in der kurativen Versorgung durch geeignete Tests und qualifizierte Auswahlgespräche abzubilden.

Kritisch bewertet der Marburger Bund das MFT/bvmd-Modell. Die für die Fakultäten vorgesehene Möglichkeit, im Auswahlverfahren der Hochschulen zwischen einem eigenen ortspezifischen Assessment und einer Einspeisung ihrer Studienplätze in das zentrale Ranglistenverfahren zu wählen, verstärke die Überbetonung von Abiturnote und Studierfähigkeitstests zusätzlich. Dadurch würden wie bisher intellektuell-kognitive Kompetenzen den Schwerpunkt der Kriterien bilden, heißt es in einer Kommentierung der gemeinsamen Vorschläge von MFT und bvmd.

„Für uns ist entscheidend, dass im Hochschulverfahren, aber auch in einem zentralen Vergabeverfahren andere Eignungsmerkmale als die Abiturnote hinreichend berücksichtigt werden“, betonte Botzlar. Einen Verzicht auf Wartezeitquote hält der MB ebenfalls nicht für wünschenswert. Aus der Bereitschaft zum Warten habe sich eine hohe Motivation für das Wunschstudium ablesen lassen. © ER/aerzteblatt.de

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