Politik
Bundeskabinett vertagt Versichertenentlastungsgesetz und Pflegeberufeverordnung
Mittwoch, 30. Mai 2018
Berlin – Die ersten Gesetzesvorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ziehen sich offenbar hin. Das Bundeskabinett hat sich weder mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) noch mit der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) befasst. Beide Vorhaben befänden sich noch in der Ressortabstimmung, erklärten Bundesregierung und Bundesgesundheitsministerium (BMG) heute unisono in der Bundespressekonferenz auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblatts.
Ursprünglich vorgesehen war, dass sich das Bundeskabinett am 23. Mai mit dem VEG beschäftigt. Für heute stand die neue Pflegeberufeverordnung auf der Tagesordnung. Weitere Gründe dafür, dass beide Vorhaben geschoben wurden, wurden nicht genannt.
Koalitionsvertrag nicht exakt eingehalten
Mit dem GKV-VEG sollen die bisher allein von den gesetzlich Krankenversicherten zu zahlenden Zusatzbeiträge ab 1. Januar 2019 zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden. Das BMG plant, Versicherte und Rentner so um 6,9 Milliarden Euro zu entlasten. Das Vorhaben ist Teil des Koalitionsvertrags von SPD und Union und unstreitig. Eine Debatte war hingegen um die weiterführenden Pläne von Spahn entbrannt, die Krankenkassen zum Abbau ihrer inzwischen deutlich gestiegenen Rücklagen zu zwingen.
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe konkretisiert die Vorgaben des Pflegeberufegesetzes, das im Juni vergangenen Jahres vom Bundestag verabschiedet wurde und mit dem die drei bislang getrennten Ausbildungen in der Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen Ausbildung zusammengelegt werden. Bereits um dieses Gesetz hatte es lange Debatten zwischen den Koalitionspartnern in der vergangenen Legislaturperiode gegeben.
Verordnung muss durchs Parlament
Diese Debatten setzen sich nun um die Ausbildungsverordnung fort, die Union und SPD im Pflegeberufegesetz unter Parlamentsvorbehalt gestellt hatten. Die Abgeordneten des Bundestages müssen demnach der Verordnung noch zustimmen, bevor sie in Kraft tritt. Normalerweise werden Verordnungen von den Ministerien erarbeitet, ohne dass das Parlament zustimmen muss.
Die Verordnung regelt konkret die Inhalte der neuen Pflegeausbildung. Zum Beispiel sind im praktischen Teil für das erste und zweite Ausbildungsdrittel 1.720 Stunden festgelegt. Jeweils 400 Stunden sind für stationäre Akutpflege, stationäre Langzeitpflege und ambulante Akut-/Langzeitpflege angesetzt. 120 Stunden sind für Inhalte der praktischen pädiatrischen Versorgung vorgesehen.
Im April waren die Akteure des Gesundheitswesens zu Stellungnahmen aufgefordert worden. Darin betonten diese insbesondere, dass die Verordnung schnell verabschiedet werden müsse, damit sich die Pflegeschulen auf die neuen Inhalte einstellen könnten, die ab dem 1. Januar 2020 gelten sollen.
„Die Verordnung ist nun zügig zu verabschieden, damit die Fachkommission, welche die Rahmenlehr- und -ausbildungspläne erarbeiten soll, eingesetzt werden kann“, heißt es zum Beispiel in der Stellungnahme von Diakonie Deutschland, an der sich unter anderem der Deutsche Evangelische Krankenhausverband und der Katholische Krankenhausverband Deutschland beteiligt haben. „Nur dann ist es den Pflegeschulen und den Trägern der praktischen Ausbildung möglich, sich angesichts der notwendigen Vorlaufzeit auf die komplexen Anforderungen der neuen Pflegeausbildung angemessen vorzubereiten.“
Der Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) hat es begrüßt, „dass nun endlich die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Pflegeberufegesetz vorgelegt wurde“. Grundsätzlich bestehe dadurch größere Handlungssicherheit für die Schulen in den Gesundheitsfachberufen und damit auch für die Auszubildenden. „Wir hoffen sehr, dass das dazugehörige Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause 2018 abgeschlossen sein wird“, heißt es in der Stellungnahme.
Es fehle jedoch noch ein grundsätzliches Finanzierungskonzept für die zukünftige Ausbildung, um abschließend auch wirtschaftliche Planungssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten. „Hier fordern wir die Bundesregierung auf, auch in diesem Punkt zügig ein entsprechendes tragfähiges Konzept vorzulegen“, so der BLGS. © bee/fos/may/aerzteblatt.de

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