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Politik

Einigung über Ausstattungskosten der Praxen für Telematik­infrastruktur

Donnerstag, 31. Mai 2018

/Gina Sanders, stock.adobe.com

Berlin – Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband haben sich auf Eckpunkte zur weiteren Finanzierung der Ausstattungskosten der Arztpraxen beim Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI) verständigt. Die Eckpunkte wurden unter Moderation des Vorsitzenden des Bundesschiedsamtes für die vertragsärztliche Versorgung, Werner Nicolay, getroffen. KBV und Krankenkassen waren sich bisher in den Verhandlungen nicht einig geworden.

Die Einigung sieht nun vor, dass für die Erstausstattungspauschale im dritten Quartal 2018 der um zehn Prozent reduzierte Konnektorenpreis aus dem Vorquartal die Berechnungsgrundlage bildet. Dies ergibt laut KBV einen ab dem dritten Quartal geltenden Preis in Höhe von brutto 1.719 Euro. Dieser Preis wird demnach ab dem vierten Quartal um weitere zehn Prozent gesenkt auf dann brutto 1.547 Euro. Hinzu kommen wie bisher jeweils 435 Euro für ein Kartenterminal; bei größeren Praxen für zwei oder drei Terminals. Der alte Preis für einen Konnektor ab dem dritten Quartal lag mit 720 Euro deutlich unter den jetzt verhandelten Werten.

Der Konnektor

Die Anbindung an das sichere Gesundheitsnetz erfordert ein neues Gerät, den Konnektor. Er verbindet die Praxis-IT-Systeme über einen Internetanschluss mit der Telematikinfrastruktur. Beim Konnektor handelt es sich um eine Art Router, allerdings auf einem deutlich höheren Sicherheitsniveau. So müssen die Konnektoren von der gematik zugelassen und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert werden.

KBV und GKV-Spitzenverband gehen davon aus, dass es in den nächsten Monaten, wie von der Industrie schon seit langem zugesagt, mehrere Anbieter von Konnektoren geben wird. Dies sollte zu einer Senkung der Angebotspreise führen. Ein zusätzlicher Anbieter ist das österreichische Technologieunternehmen Rise.

Sobald der Konnektor dieses Unternehmens am Markt grundsätzlich für alle Arztpraxen verfügbar ist, wollen GKV-Spitzenverband und KBV innerhalb einer Frist von zwei Wochen vor dem Hintergrund der dann aktuellen Marktsituation die geltende Vereinbarung überprüfen und gegebenenfalls ab dem Folgequartal anpassen, hieß es heute.

Mit der Einigung habe man eine dringend notwendige Sicherheit für die Praxen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten geschaffen, erklärte Thomas Kriedel, Mitglied des KBV-Vorstands. Die KBV hatte zuletzt wiederholt erklärt, dass Ärzte und Psychotherapeuten nicht auf den Kosten für die Anbindung an die Tele­ma­tik­infra­struk­tur sitzenbleiben dürfen. Kriedel hatte angekündigt mit den Krankenkassen neu verhandeln zu wollen. Hintergrund ist, dass sich die Marktpreise für die Konnektoren nicht wie erwartet entwickelt hatten, da es bisher nur einen einigen Anbieter gibt.

„Es ist an der Industrie, durch die Bereitstellung geeigneter Produkte dafür zu sorgen, dass alle Arztpraxen, die gesetzlich Versicherte behandeln, die notwendige technische Ausstattung rechtzeitig erhalten können“, erklärte Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands.

Die KBV hatte zuletzt gefordert, die Frist, bis alle Arztpraxen an die TI angebunden sein müssen, um ein halbes Jahr zu verschieben. Das hat das Bundesministerium für Gesundheit aber abgelehnt. Wird die Frist von der Selbstverwaltung nicht eingehalten, drohen ihr und den Arztpraxen Sanktionen.

© may/aerzteblatt.de
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