Politik
Experten sehen drohende Mehrkosten für Pflegebedürftige
Freitag, 1. Juni 2018
Berlin – Experten befürchten einen steigenden Eigenanteil an den Pflegekosten für Pflegebedürftige in Heimen. Bei einem Pflegebedürftigen im Pflegegrad II könnte es sich um bis zu 500 Euro Mehrkosten im Monat handeln, berichtet die Bild heute unter Berufung auf Stellungnahmen von Experten für eine Anhörung am kommenden Montag im Bundestag. Die Anhörung im Gesundheitsausschuss befasst sich mit einem Antrag der Linksfraktion. Darin fordert die Fraktion ein Absenken der Eigenanteile, um Pflegebedürftige zu entlasten.
Da die Pflegesätze nicht erhöht würden, müssten die Mehrkosten von den Pflegebedürftigen selbst finanziert werden, heißt es in den Stellungnahmen laut Bild. Es könnten „nun innerhalb kurzer Zeit mehrere Erhöhungen anfallen“, warnt demnach der BIVA-Pflegeschutzbund. Nach Angaben des Deutschen Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege zahlen Betroffene vom Beginn der Pflegebedürftigkeit bis zum Tod im Schnitt 31.131 Euro aus der eigenen Tasche an ein Pflegeheim. Heute zahlen Betroffene im Schnitt 1.751 Euro Eigenanteil für eine vollstationäre Pflege; das sind etwa 60 Euro mehr als 2017. Das Bundesgesundheitsministerium wies darauf hin, dass durch die geplante Aufstockung der Pflegestellen um 13.000 keine Mehrkosten für Pflegebedürftigten entstünden.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte jüngst ein Sofortprogramm für die Pflege angekündigt, das ab 2019 greifen soll. Das Eckpunktepapier sieht neben den zusätzlichen Stellen vor, dass die Kostenträger jede Pflegestelle voll refinanzieren. Der Minister will in diesem Sinne das Pflegestellen-Förderprogramm über das laufende Jahr hinaus fortsetzen. Diese Mittel sollen ohne Obergrenze ausschließlich für zusätzliche Pflegestellen aufgewandt werden. Strukturelle Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte sollen ebenfalls von den Kostenträgern refinanziert werden.
Auch den Krankenhausstrukturfonds will Spahn aufstocken. Ab 2019 sollen für vier Jahre eine Milliarde Euro jährlich in den Fonds fließen und die Bundesländer sollen ihr Fördervolumen bis 2022 aufrechterhalten. Pflegepersonalkosten sollen darüber hinaus ab 2020 unabhängig von Fallpauschalen vergütet werden und ihre eigene Pflegepersonalkostenvergütung erhalten. © kna/aerzteblatt.de

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