Politik
Krankenkasse kritisiert mangelnde Transparenz in der Hilfsmittelversorgung
Freitag, 1. Juni 2018
München – Die Siemens Betriebskrankenkasse (SBK) hat mehr Vergleichbarkeit für Versicherte hinsichtlich der Leistungsbereitschaft der Krankenkassen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln gefordert. Sie sei nach wie vor eine Black Box, kritisierte SBK-Vorstand Gertrud Demmler heute in München. „Das sollten wir ändern“, sagte sie. Auch in puncto Qualität herrsche immer noch keine Transparenz für die Versicherten.
„Dabei gibt es gerade im Hilfsmittelbereich große Unterschiede zwischen den Kassen“, erklärte sie. Demmler zufolge braucht es vor allem einheitliche Kriterien, um die Qualität in der Hilfsmittelversorgung vergleichbar machen. Sie hat deshalb eine Diskussion in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) darüber gefordert, welche Parameter das Genehmigungsverhalten von Krankenkassen aus Versichertensicht am besten abbilden.
Bearbeitungsdauer wichtig
„Beschwerden und Widersprüche sind zentrale Indikatoren für die Leistungsbereitschaft von Krankenkassen – gerade im Bereich Hilfsmittel. Aus unserer Sicht spielt zudem die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eine entscheidende Rolle für den Patienten“, sagte Demmler.
So mussten Versicherte der SBK im vergangenen Jahr auf eine Entscheidung über einen Rollstuhl im Durchschnitt 3,2 Tage, über einen Badewannenlifter zwei Tage oder ein Krankenbett 5,1 Tage warten. Die Bearbeitungszeit von Anträgen zu Inkontinenz- und Stoma-Artikeln lag bei 2,6 beziehungsweise 3,4 Tagen, zu Tens-Geräten bei 2,4 Tagen und zu Insulinpumpen bei 6,5 Tagen. „Bei zahlreichen Hilfsmitteln braucht es das medizinische Fachurteil des MDK. Trotzdem darf das keine Ausrede sein, Patienten länger als drei Wochen zu vertrösten“, betonte der SBK-Vorstand.
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Demmler hat die GKV aufgefordert, weitere Kriterien zu erarbeiten, um das tatsächliche Agieren von Krankenkassen im Bereich Hilfsmittel für Versicherte vergleichbar zu machen. „Aus Versichertensicht hoch relevant ist das Thema wirtschaftliche Aufzahlung“, erläuterte sie. Hier habe das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) die notwendigen Grundlagen für Transparenz geschaffen.
Die Politik müsse diese Entwicklungen nun nachhalten und Ableitungen treffen. „Unsere Erfahrung zeigt zudem, dass es im Inkontinenzbereich für Patienten zentral ist, zwischen mehreren aufzahlungsfreien Alternativen wählen zu können“, erklärte Demmler. Die Anzahl der angebotenen Alternativen eignet sich aus ihrer Sicht damit ebenfalls als Qualitätskriterium für Krankenkassen. © hil/sb/aerzteblatt.de

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