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Politik

Streit um Hilfen für behinderte Menschen in Rheinland-Pfalz

Montag, 4. Juni 2018

Mainz – Die Eingliederungshilfe für rund 37.000 Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz muss neu geregelt werden – der Konflikt zwischen Land und Kommunen um die Zuständigkeit ist aber noch nicht gelöst. Die Landesregierung will bei ihren Plänen bleiben, die Hilfen im Zuge des neuen Bundesteilhabegesetzes nach dem Alter statt nach der Wohnform aufzuteilen. Die Kommunen beharren dagegen auf ihrer Forderung, dass das Land komplett die Eingliederungshilfen übernimmt.

„Von Seiten des Landes steht die im Gesetzentwurf vorgesehene Trägerschaft nicht zur Disposition“, sagte eine Ministeriumssprecherin. Dennoch würden weitere Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden stattfinden, mit dem Ziel, eine gemeinsame Lösung für die vorgetragenen Argumente zu finden. Im Mittelpunkt der Gespräche stünden aus Sicht des Landes die Interessen der Menschen mit Behinderungen und das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse im Land.

Bisher war das Land für die stationären Wohnformen zuständig, die Kommunen übernahmen die ambulante Hilfe. Diese Abgrenzung nach Wohnform gibt es im Bundesteilhabegesetz für die Zeit ab 2020 aber nicht mehr. Die Ampel-Regierung in Rheinland-Pfalz will deshalb das Land zum Träger der Eingliederungshilfe für die Erwachsenen machen. Kreise und kreisfreie Städte sollen für Hilfen für Kinder und Jugendliche zuständig sein, die eine Regelschule besuchen oder unter 18 Jahre alt sind. Die Kosten teilten sich nach den Plänen weiterhin Land und Kommunen. Die Hilfen kosteten im Jahr 2016 – das ist die derzeit aktuellste Zahl – 867,7 Millionen Euro.

Die Kommunen fordern wie die Liga der freien Wohlfahrtsverbände, dass das Land die Trägerschaft komplett übernimmt. „Der vorgelegte Gesetzentwurf führt dazu, dass die kommunalen Steuerungsmöglichkeiten für die Gruppe der volljährigen behinderten Menschen auf null reduziert werden, gleichzeitig aber die Kommunen die Kosten hälftig zu tragen haben“, erklärten Gemeinde- und Städtebund, Landkreistag und Städtetag. Zusätzlich müssten die Kommunen das Personal kostenlos stellen, um das Gesetz entsprechend den Anweisungen des Landes umzusetzen. Das Land hingegen nehme für sich damit heraus, sämtliche zukünftigen Entscheidungen beim Personen­kreis der Volljährigen alleine zu treffen, aber nur die Hälfte der entstehenden Kosten zu tragen.

Die CDU-Landtagsfraktion hält das Alter als Aufteilungskriterium der Hilfen für willkürlich. Sie fordert wie die Kommunen, das Land zum alleinigen Träger der Hilfen für Menschen mit Behinderungen zu machen. Die AfD-Fraktion schlägt vor, dass das Land die Hilfen übernimmt und die kommunalen Behörden zur Umsetzung heranzieht. Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) ist dagegen der Ansicht, mit der geplanten Regelung gibt es für unter 18-Jährige einen Gleichklang in der Kinder- und Jugendhilfe und Eltern hätten dann nur einen einzigen Ansprechpartner vor Ort. © dpa/aerzteblatt.de

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