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Politik

Gesundheits­ministerium winkt EBM-Beschluss zu Antibiotika durch

Dienstag, 5. Juni 2018

/angellodeco, stockadobecom

Berlin – Um die Diagnostik vor der Verordnung eines Antibiotikums zu beschleunigen und zu verbessern, hatte der Erweiterte Bewertungsausschuss Mitte März Korrekturen am Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) beschlossen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Beschluss nicht beanstandet, wie eine Sprecherin dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ) auf Nachfrage erklärte. Damit können die Änderungen wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten.

Mit dem Beschluss werden laut BMG mehrere labordiagnostische Untersuchungen im EBM, die im Rahmen einer Antibiotikatherapie von Bedeutung sind, an den Stand von Wissenschaft und Technik angepasst. Insbesondere sei der Entzündungsmarker Procalcitonin neu in den EBM aufgenommen worden. „Dieser ermöglicht eine Unterscheidung zwischen bakteriellen und viralen Infektionen und eine Reduktion der Antibiotikaverordnungen“, schreibt das BMG.

Keine Mengenbegrenzung

Der Entzündungsmarker Procalcitonin wird dem Beschluss zufolge für drei Jahre extrabudgetär, also ohne Mengenbegrenzung, vergütet. Die Labordiagnostik zur Antibiotikatherapie wird zudem aus der Wirtschaftlichkeitssteuerung herausge­nommen. Um den darüber hinausgehenden Mehrbedarf an mikrobiologischer Diagnostik zu finanzieren, wird die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung erhöht. Im ersten Jahr werden sechs Millionen Euro als Anschubfinanzierung zusätzlich bereitgestellt.

In den folgenden drei Jahren wird jährlich geprüft, ob die sechs Millionen Euro zur Finanzierung ausreichend sind oder angepasst werden müssen. Die Finanzierung war der Grund, weshalb Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband den Erweiterten Bewertungsausschuss einschalten mussten. Über die inhaltlichen Anpassungen habe Konsens bestanden, hieß es.

Kritik im Vorfeld wegen Schnelltests

Bereits im Vorfeld des Beschlusses hatte es heftige Kritik – unter anderem von der Diagnostikindustrie, aber auch von Krankenkassen und Hausärzten – an der bestehenden Vergütung im EBM für die Diagnostik im Vorfeld von Antibiotika­verordnungen gegeben. Bemängelt wurde vor allem, dass die Schnelltests, die Haus- und Fachärzte direkt vornehmen können, ohne das Labor in Anspruch zu nehmen, zu schlecht vergütet werden.

Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) sowie Orion Diagnostica und Roche Diagnostics hatten Mitte März die geringe Vergütung der Schnelltests auf das C-reaktive Protein (CRP) im EBM beklagt. Der Labortest sei für die Ärzte unpraktikabel, der Schnelltest sei nach aktueller Vergütung „unwirtschaftlich“, kritisierten Orion Diagnostica und Roche Diagnostics.

Aus der AOK Sachsen-Anhalt und der IKK gesund plus, die im März beschlossen hatten, dass Haus- und Fachärzte ab sofort zusätzliches Geld erhalten, wenn sie bei Versicherten dieser Krankenkassen einen Schnelltest auf das C-reaktive Protein (CRP) einsetzen, wurde das bestätigt. Die AOK betonte damals, der CRP-Test sei im EBM mit 1,15 Euro „niedrig angesetzt“ und vergüte lediglich die Sachkosten.

„Der praktische ärztliche Beratungs­aufwand wird hiervon nicht erfasst, ist aber natürlich vorhanden“, erklärte ein AOK-Sprecher. Man habe großes Interesse daran, überflüssige Verschreibungen von Antibiotika einzudämmen und deshalb in dem Vertrag einen Anreiz gesetzt, den Schnelltest als Unterstützung für die Therapie­entscheidung zu nutzen. Auch die IKK gesund plus erklärte, im EBM würden „nur die Sachkosten niedrig vergütet“. Das Ziel für die vertragliche Vergütung sei die Förderung der Anwendung der Tests in der Arztpraxis, sagte ein Sprecher. „Um einen Anreiz für die Verwendung des Schnelltests zu bieten ist unser Vertrag daher sicherlich fördernd.“

Schnelltest hilft dem Arzt

Der Hausärzteverband Sachsen-Anhalt betonte damals, CRP als Laborleistung könne bislang von den Haus- und Fachärzten über den EBM abgerechnet werden. „Für den Schnell­test war dies bislang nicht einmal für die Teststreifen kostendeckend“, sagte der 1. stellvertretende Vorsitzende Holger Fischer. Er führte aus, die Vergütung der AOK Sachsen-Anhalt und der IKK gesund plus für den Schnelltest sei nicht nur Kosten deckend für die Testmaterialien. Vielmehr würden auch der technische Aufwand und die Information der Patienten finanziert.

Fischer erachtet den CRP-Schnelltest auch vor dem Hintergrund gestiegener Anspruchs­haltung der Patienten für sinnvoll. „Die Forderung nach einer Antibio­tikabehandlung bei Viruserkrankungen der oberen Atemwege wird immer häufiger geäußert“, sagte er. Der CRP-Schnelltest helfe dem Arzt oft weiter, den Patienten von der Wirkungslosigkeit eines Antibiotikums und den Gefahren einer unbegründeten Therapie zu überzeugen.

Ministerium: Sind nur Rechtsaufsicht

An der Vergütung für die Schnelltests hat sich nach dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses zwar nichts geändert, das Ministerium sieht die gesetzlichen Anforderungen aber als erfüllt an. „Der getroffene Beschluss setzt die mit dem GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz eingeführte gesetzliche Regelung um und begegnet keinen rechtlichen Einwänden“, sagte eine Ministeriumssprecherin dem . Man sei lediglich die „Rechtsaufsicht“. Es sei nicht die Aufgabe des Ministeriums, den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses inhaltlich zu prüfen.

Die Sprecherin betonte zugleich, dass die fachlich-inhaltliche Prüfung der Evidenz und der Wirtschaftlichkeit für Procalcitonin und das C-reaktive Protein (CRP) in Standardisierten Bewertungsverfahren gemäß Bundesmantelvertrag-Ärzte Anlage 22 (Verfahrensordnung zur Beurteilung innovativer Laborleistungen) erfolgt seien. „Demnach zeigte sich keine ausreichende Evidenz, dass der auch in der Diskussion stehende quantitative CRP-Schnelltest besser sei als die bereits im EBM enthaltenen Möglichkeiten, diesen CRP-Parameter entweder qualitativ oder semi-quantitativ in der Arztpraxis vor Ort beziehungsweise quantitativ im externen Labor bestimmen zu lassen“, sagte sie. © may/aerzteblatt.de

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