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Politik

Bundeskabinett beschließt Entlastung für gesetzlich Krankenversicherte

Mittwoch, 6. Juni 2018

/blende11photo, stockadobecom

Berlin – Gesetzlich Krankenversicherte können sich auf eine Entlastung im kommenden Jahr einstellen. Das Bundeskabinett brachte heute den Entwurf des GKV-Versichertenentlastungsgesetzes (GKV-VEG) von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf den Weg, der damit ein zentrales Vorhaben der Großen Koalition umsetzt. Ab dem 1. Januar 2019sollen auch die jetzt von den Mitgliedern allein zu zahlenden Zusatzbeiträge zur Hälfte von den Arbeitgebern getragen werden. Arbeitnehmer und Rentner werden dadurch um 6,9 Milliarden Euro jährlich entlastet. Die Arbeitgeber protestierten scharf gegen zusätzliche Belastungen.

Spahn sprach von einem „guten Tag für die gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland“. Die paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrags bedeutet laut Ministerium, dass Arbeitnehmer und Rentner monatlich bis zu 38 Euro weniger Beiträge bezahlen müssen. Bei einem Einkommen von 3.000 Euro brutto sind es 15 Euro.

Profitieren sollen auch Selbstständige mit geringen Einnahmen. Für sie soll der monatliche Mindestbeitrag auf 171 Euro halbiert werden. Dies ermögliche, bis zu 180 Euro weniger Beitrag zu zahlen. Insgesamt sollen die Beitragszahler um acht Milliarden Euro entlastet werden. Das Gesetz wurde als besonders eilbedürftig erklärt und kommt jetzt in den Bundestag. Zustimmungspflichtig im Bundesrat ist es nicht.

Halbe-halbe ist gerecht. Andrea Nahles, SPD-Parteivorsitzende

Seit 2015 setzt sich der Krankenkassenbeitrag aus einem einheitlichen allgemeinen Satz und einem flexiblen Zusatzbeitrag zusammen. Der feste Satz liegt bei 14,6 Prozent und wird jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Zusatzbeiträge, die Krankenkassen für sich festlegen können, schultern die Mitglieder bisher allein. Sie liegen aktuell bei durchschnittlich 1,0 Prozent.

In den Koalitionsverhandlungen hatte die SPD darauf gedrungen, dass Arbeitgeber und -nehmer insgesamt wieder gleich herangezogen werden. Parteichefin Andrea Nahles sprach von einem Riesen-Entlastungspaket: „Halbe-halbe ist gerecht.“ Zuungunsten der Arbeitnehmer aufgeweicht worden war die traditionelle Parität schon vor 13 Jahren.

Von 2005 bis 2014 mussten sie einen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent bezahlen – das sollte damals die Arbeitgeber entlasten. Angesichts der guten Finanzlage der Krankenkassen gebe es nun Spielraum für Entlastungen, argumentiert die Regierung. Im Gesetz soll es daher künftig heißen: „Beschäftigte (...) und ihre Arbeitgeber tragen die nach dem Arbeitsentgelt zu bemessenden Beiträge jeweils zur Hälfte.“

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass Krankenkassen mit besonders großem Finanz­polster Reserven abbauen müssen. Spahn hatte diese Pläne angesichts von Widerständen in SPD und Union aber abgeschwächt. So soll eine solche Verpflichtung erst ab dem 1. Januar 2020 angewendet werden. Zudem wird sie an die Bedingung geknüpft, dass bis dahin eine Reform des komplizierten Risikostrukturausgleich geschafft ist. Laut Entwurf wären dadurch dann ab 2020 Beitragssenkungen von bis zu 1,5 Milliarden Euro jährlich möglich. Spahn verteidigte die Pläne. Der Wettbewerb solle nicht mehr dadurch verzerrt werden, dass einige Krankenkassen zu viele Finanz­reserven angehäuft hätten.

Ebenfalls vorgesehen ist mit der Reform, dass Krankenkassen verpflichtet werden, Versicherungsverhältnisse von Karteileichen zu beenden. Hintergrund ist, dass die Kassen auf statistischen Beitragsschulden in Höhe von 6,3 Milliarden Euro sitzen. Als Hauptgrund gelten nicht beendete Mitgliedschaften freiwilliger Versicherter aus dem EU-Ausland. Nach Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums halten sich viele dieser Versicherten gar nicht mehr in Deutschland auf. Melden sie sich aber nicht ab und zahlen keine Beiträge mehr, werden sie zum Höchstbeitrag weiterversichert.

Zudem soll es ab dem 1. Januar 2019 für ehemalige Bundeswehrsoldaten auf Zeit einen einheitlichen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung geben. Die Betroffenen erhalten ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung und nach dem Ende ihrer Dienstzeit einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen, der anstelle der bisherigen Beihilfe geleistet wird.

Unterschiedliche Bewertungen

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) bewertete das GKV-VEG insgesamt positiv. „Durch die Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung werden die Versicherten in Milliardenhöhe entlastet“, betonte vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Auch von der nun bis zum 31. Dezember 2019 verbindlich vorgesehenen Reform des Finanz­ausgleichs Morbi-RSA versprechen sich die Ersatzkassen weitere Entlastungen bei den Zusatzbeitragssätzen.

„Die geplante Fortentwicklung des Morbi-RSA muss zwingend dazu beitragen, dass die Beitragsgelder aus dem Gesundheitsfonds wieder gerechter auf die Krankenkassen verteilt werden.“ Es sei sehr erfreulich, dass die Bundesregierung die Anregungen der Krankenkassenverbände aus der Anhörung aufgegriffen habe: Im Kabinettsentwurf werde die Verpflichtung zum Abbau der Finanzreserven nun verknüpft mit einer vorherigen Reform des Morbi-RSA.

Schnelles Handeln nötig

Die Entscheidung, den Morbi-RSA zu reformieren, bevor die Finanzreserven abgeschmolzen werden, ist auch aus Sicht des BKK-Dachverbands notwendig. „Gehandelt werden muss allerdings so schnell wie möglich, damit die Unwuchten des Morbi-RSA und die damit einhergehende ungerechte Verteilung der Finanzmittel unter den Kassen beendet werden“, sagte Franz Knieps, Vorstand des BKK-Dachverbands.

Ziel der Finanzreform müsse es sein, einen fairen Wettbewerb unter den Kassen möglich zu machen. „Wir nehmen die Politik beim Wort und fordern, dass die ersten Schritte zur Reform des Morbi-RSA (nach der Sommerpause) spätestens im Herbst dieses Jahres angegangen werden, damit das GKV-System insgesamt auf eine stabile finanzielle Basis gestellt wird“, sagte er.

Kritik von Arbeitgebern

Die Wirtschaft schlägt hingegen Alarm. Die Arbeitgeberverbände (BDA) sprachen von einem „Tiefschlag für Wettbewerb, Wachstum und Beschäftigung“. Hauptgeschäfts­führer Steffen Kampeter kritisierte, es passe nicht zusammen, dass die Koalition über Vollbeschäftigung rede, nun aber „die größte Zusatzbelastung durch Lohnzusatzkosten in der deutschen Sozialgeschichte durchwinken will“. Das Handwerk warnte, zusätz­liche Arbeitskosten schwächten die Leistungsfähigkeit der Betriebe. Die Arbeitgeber finanzierten mit der Lohnfortzahlung bei Krankheit schon jetzt einen höheren Anteil der Krankheitskosten von Arbeitnehmern.

Spahn nannte den mit der SPD gefundenen Kompromiss „vertretbar“. Wichtig sei eine Gesamtschau der Koalitionspläne, zu denen etwa auch eine Senkung des Arbeits­losenbeitrags gehöre. Die Linke im Bundestag sprach von „Stückwerk“, da Versicherte weiterhin etwa vier Milliarden Euro im Jahr an Zuzahlungen für Zahnersatz, Brillen und anderes aus eigener Tasche zahlen müssten. © dpa/afp/may/aerzteblatt.de

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