Ärzteschaft
Gutachten: Dieselben Leistungen werden im Krankenhaus deutlich höher vergütet als im ambulanten Bereich
Dienstag, 12. Juni 2018
Berlin – Dieselben Leistungen werden im Krankenhaus deutlich höher vergütet als in der vertragsärztlichen Versorgung. So erhalten Krankenhäuser für die Behandlung gastroenterologischer Erkrankungen (DRG G67C) am ersten Tag 623 Euro und am zweiten Tag 1.543 Euro. Eine vertragsärztliche Behandlung gastroenterologischer Erkrankungen, die mit dieser Behandlung vergleichbar ist, ergibt gemäß Einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM) hingegen nur 549,23 Euro. Das geht aus einem Gutachten des IGES-Instituts hervor, das das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) in Auftrag gegeben hat und das heute in Berlin vorgestellt wurde.
Für dieses Gutachten hat das IGES-Institut vier Behandlungsanlässe identifiziert, deren Versorgung sowohl ambulant als auch stationär erfolgen kann. Neben den gastroenterologischen Erkrankungen waren dies die Schlafapnoe und die Poly(somno)graphie sowie kardiale Arrythmien und der Diabetes mellitus. Für letztere (DRG K60F) ergibt sich dem Gutachten zufolge im Krankenhaus eine Vergütung von 520 Euro am ersten Tag der Behandlung und 2.299 Euro am zweiten Tag. Eine vergleichbare Behandlung im ambulanten Bereich wird hingegen mit lediglich 138,67 Euro vergütet. Hierbei sind in der Regel einmalige Kosten für Patientenschulungen von etwa 100 Euro, die im Rahmen eines Disease-Management-Programms abgerechnet werden können, nicht enthalten.
Die Behandlung von nicht schweren kardialen Arrhythmien (DRG F71B) wird bei ambulanter Behandlung mit 289 Euro vergütet. Der erste Behandlungstag im Krankenhaus kostet hingegen 646 Euro und der zweite 1.529 Euro.
„Das IGES-Gutachten zeigt in konkreten Euro-Beträgen, wie groß die Unterschiede tatsächlich sind und führt damit eindrucksvoll vor Augen, wo echte Wirtschaftlichkeitspotenziale im Gesundheitswesen liegen“, erklärte der Geschäftsführer des Zi, Dominik von Stillfried, heute bei der Präsentation des Gutachtens. Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD angekündigt, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, die bis 2020 Vorschläge für die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems zu einer sektorenübergreifenden Versorgung unter anderem im Hinblick auf die Honorierung vorlegen soll. Die Passage war der Anstoß, das Gutachten in Auftrag zu geben.
Zi fordert neue Gebührenordnung für alle ambulant erbringbaren Leistungen
Von Stillfried nannte drei Optionen, wie eine Zusammenführung der Vergütungssystematiken aus dem stationären und dem ambulanten Bereich funktionieren könnte. Im ersten Szenario würden in den Regionen vereinbart, wieviel mehr ambulante Leistungen und wieviel weniger stationäre Leistungen erwartet werden. Prospektiv könnten dann zusätzliche Leistungsmengen im ambulanten Bereich eingeplant und vergütet werden. Insofern könne die Leistungsmenge aus dem stationären in den ambulanten Bereich verschoben werden, ohne eine gänzlich neue Vergütungssystematik zu implementieren.
Im zweiten Szenario würde ein Mischpreis für ein bestimmtes Verhältnis aus ambulanten und stationären Leistungen gebildet werden. Dies könne jedoch nur eine zeitlich befristete Zwischenlösung für das dritte Szenario sein, bei dem eine gänzlich neue ärztliche Gebührenordnung für alle ambulant erbringbaren Leistungen konzipiert werden würde. Diese Leistungen würden aus den DRGs ausgegliedert werden. Dabei gäbe es einheitliche Rahmenbedingungen unabhängig vom Ort der Leistungserbringung sowie keine sektorenspezifischen Mengenbegrenzungen mehr.
„Wir sprechen wir uns für eine ortsunabhängige Gebührenordnung für alle ambulant durchführbaren Leistungen aus“, erklärte von Stillfried. „Diese sollten nach gleichen Kriterien vergütet werden, unabhängig davon, ob die Behandlung in der Arztpraxis oder im Krankenhaus erfolgt.“ © fos/aerzteblatt.de

Nicht ganz verständlich was gemeint sein könnte

nun ja
Und da ich selbst schon mal die Freude hatte in einem Privatkrankenhaus untergebracht zu werden, dem Rudolfinerhaus, schätze ich es seitdem sehr wenn man als Patient etwa mehr Privatsphäre hat, aber mehr noch, wenn man das Gefühl hat, das man ersnt genommen wird mit deinen Bedürfnisse und Zeit investiert wird.
Es ist eben alles sehr anders organisiert und letztlich kann ebendas auch alles nicht gleich verrechnet werden. Schöner Gedanke, aber wird nicht funktionieren.

Kosten in der Klinik sind anders wie Kosten in der Niederlassung

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