Politik
Politik will bei E-Health-Themen stärker eine Führungsrolle übernehmen
Mittwoch, 13. Juni 2018
Berlin – In der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird derzeit über ein Positionspapier zur Digitalisierung im Gesundheitswesen diskutiert, das der CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge, MdB und Mitglied im Gesundheitsausschuss der Fraktion, vorgestellt hat. Das Papier, das grundsätzlich bereits konsentiert sei, enthalte zehn Punkte zu Themen, in denen die Politik stärker agieren und eine Führungsrolle übernehmen müsse, berichtete Sorge beim gestrigen Gesprächskreis Gesundheit des Bundesverbands Medizintechnologie in Berlin.
Stichwort elektronische Gesundheitskarte (eGK): Hier gehe es nicht darum, die eGK infrage zu stellen, sondern angesichts geänderter technischer Möglichkeiten grundsätzlich zu fragen, ob andere Medien wie das Smartphone in das System eingebunden werden könnten.
Ein weiteres Thema ist Sorge zufolge die Bewertung medizintechnischer Innovationen und speziell Konformitätsbewertungsverfahren digitaler Anwendungen. Hier sei auch im Gemeinsamen Bundesausschuss noch keine abschließende Meinungsbildung erfolgt, meinte Sorge.
Wichtig sei zudem ein verlässlicher rechtlicher Rahmen. So habe etwa der Ärztetag zwar eine Lockerung des Fernbehandlungsverbotes (ärztliche Behandlung ohne vorherigen Erstkontakt) beschlossen, viele daraus resultierende Möglichkeiten könnten aber nicht genutzt werden oder müssten weiterhin analog erfolgen, Stichpunkte Fernkrankschreibung und Fernverordnung/E-Rezept. „Dort müssen wir auch gesetzgeberisch weiterkommen“, betonte Sorge.
Gematik muss einheitliche Standards entwicklen
Ein Schwerpunkt sei auch das Thema Interoperabilität und die Frage, wie die für die Entwicklung der Telematikinfrastruktur zuständige Gesellschaft gematik perspektivisch weiterentwickelt werden soll. Hier werde die Aufgabe der gematik als Institution künftig darin liegen, einheitliche Standards etwa bei Datenformaten für Anwendungen im Gesundheitswesen festzulegen und zu sichern, um Insellösungen zu vermeiden. „Viele Anbieter versuchen, ihre Lösungen im Markt abzuschotten“, erklärte Sorge. Beispiele dafür seien Praxissoftware und Konnektoren. Daher müsse künftig klar sein: „Es gibt einheitliche Standards, der Rest muss sich am Mark regeln.“
Die Akzeptanz sowohl bei den Leistungserbringern als auch bei den Patienten müsse gestärkt werden, betonte Sorge. Bei Digitalisierung gehe es nicht darum, PDFs von A nach B zu schicken, sondern konkrete Verbesserungen in der Versorgung zu erreichen. Beispiele dafür sind neue Therapieansätze etwa durch die Nutzung von Algorithmen im onkologischen oder radiologischen Bereich oder durch den Einsatz von Monitoringsystemen bei der Behandlung von Diabetespatienten.
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„Datenschutz ist ein schwieriges Thema“, meinte Sorge. Denn aufgrund der 16 Datenschutzgesetze der Bundesländer sei es schwierig, eine einheitliche Regelung zu finden. „Da müssen wir ernsthaft darüber diskutieren, ob die Grundsätze aus dem Datenschutzrecht, das aus dem letzten Jahrhundert stammt, noch zeitgemäß sind.“ Stichpunkte seien hier die Zweckbindung der Daten und Datensparsamkeit. Dies stehe den angestrebten Zielen entgegen, Big Data und künstliche Intelligenz zu ermöglichen, da hierfür viele Daten benötigt werden.
Datennutzung im ethischen Kontext
Zu führen sei auch eine Diskussion über die Datenspende, unter anderem im Kontext mit der Frage, ob es ethisch zu vertreten ist, Patienten Behandlungsansätze dadurch vorzuenthalten, dass bestimmte Daten nicht genutzt werden dürfen, weil beispielsweise in einzelnen Institution vorliegende Versorgungs- und Forschungsdaten nicht miteinander vernetzt werden dürften. Auch bei der Nutzung von Daten innerhalb klinischer Studien gibt es Sorge zufolge Regelungsbedarf, etwa bei der Patienteneinwilligung.
Es sei gut, wenn die Politik beim Thema E-Health-Strategie Anregungen aus den Verbänden erhalte, betonte der Gesundheitspolitiker. Das Zielbild – „Wo wollen wir mit E-Health hin?“ – dürfe nicht zu abstrakt diskutiert werden, sondern sei an konkreten Dingen festzumachen. Zudem müssten dabei auch volkswirtschaftliche Wertschöpfungsgesichtspunkte stärker betrachtet werden. © KBr/aerzteblatt.de

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