Politik
Beitrag zur Pflegeversicherung soll ab 2019 um 0,3 Prozentpunkte steigen
Mittwoch, 13. Juni 2018
Berlin – Der Beitrag zur Pflegeversicherung soll zum 1. Januar 2019 um 0,3 Prozentpunkte steigen. Das erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) heute in Berlin. Der Grund dafür sei ein Defizit in der gesetzlichen Pflegeversicherung von derzeit etwa drei Milliarden Euro.
Dieses Defizit wiederum habe verschiedene Ursachen, hieß es aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). So gebe es mehr Pflegebedürftige als ursprünglich angenommen. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung habe bei seinen Begutachtungen zum einen mehr Menschen als pflegebedürftig eingestuft und diese Menschen zum andern in höhere Pflegegrade gruppiert als bei der Kalkulation der Ausgaben durch die Pflegestärkungsgesetze in der vergangenen Legislaturperiode vom BMG erwartet worden war.
Zudem habe es überproportionale Ausgabensteigerungen bei ambulanten Leistungen gegeben, insbesondere bei Entlastungsleistungen sowie in der Tages- und Nachtpflege. Betreuungs- und Entlastungsleistungen sollen die pflegenden Angehörigen zum Beispiel bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder bei der Organisation des Pflegealltags unterstützen. Unter Tages- oder Nachtpflege versteht man die zeitweise Betreuung in einer stationären Einrichtung. Schließlich trugen auch höhere Sozialleistungen für Pflegepersonen zu den gestiegenen Ausgaben bei.
Spahn: Die Pflegereformen der letzten Jahre wirken
„Die Pflegereformen der letzten Jahre wirken im positiven Sinne. Es werden mehr Leistungen abgerufen“, betonte Spahn. „Es kommen mehr Pflegebedürftige auch in die Möglichkeit, Unterstützung, vor allem ambulant, von der Pflegeversicherung zu bekommen.“ Die Gesellschaft müsse sich nun fragen, wieviel ihr eine gute Pflege sowie eine gute Bezahlung der Pflegekräfte wert seien. Nach Spahns Eindruck gibt es generationenübergreifend die Bereitschaft, mehr Geld für die Pflegeversicherung zu bezahlen.
Das BMG geht davon aus, dass die gesetzliche Pflegeversicherung infolge der geplanten Beitragssatzerhöhung ausreichend Geld erhalten wird, um bis zum Jahr 2022 kein erneutes Defizit aufzubauen. Allerdings seien viele der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen im Bereich der Pflege in die aktuelle Kalkulation noch nicht einbezogen. © afp/fos/aerzteblatt.de

Beitragsdefizite in der GPV wegen verordneter Beitrag-Schmarotzer
Auf Nachfragen bei Herrn Gesundheitsminister Spahn rechtfertigte das Ministerium den Beitragserlaß zusammen mit Pflegesonderrechten, daß es die gesetzlich Pflichtversicherten zu Beamten ohne Beamtenrechte in der GPV ernenne – und das alles konkludent ohne schriftliche Dokumentation. Diesem Personenkreis werde der Beitrag zur GPV gemäß SGB XI §28 Abs 2 erlassen. Bei den derartig „Bevorzugten“ handelt es sich ausnahmslos um Personen, die gesetzlich pflichtversichert sind nach SGB XI §20 Abs 1 Nr 1, also Arbeiter und Angestellte ausserhalb des öffentlichen Dienstes, ua jüdischen Glaubens, wie meine Person, d.h. wir sind keine Staatsbeamte. Staatsbeamte sind nämlich ausdrücklich von der gesetzlichen Pflichtversicherung ausgeschlossen. Die auf Grund dieses Beitragsmangel entstandenen Beitragsdefizite in Höhe von mehreren 1.000 Millionen EURO müssen die anderen gesetzlich Pflichtversicherten bezahlen, deshalb die Beitragserhöhungen. Warum hier das Bundesgesundheitsministerium unter Ausschaltung der rechtsstaatlichen Ordnung die gesetzlich Pflichtversicherten in 2 Teile teilt, von denen der eine Teil den anderen Teil – zu dem mich das Gesundheitsministerium zwangsverpflichtet hat gegen meinen Willen - mitfinanzieren muß, hat das Bundesministerium auf meine Nachfrage bis heute nicht beantwortet. Kurz: vom Gesundheitsministerium konkludent verordnetes Schmarotzertum unter den gesetzlich Pflichtversicherten führt zur Spaltung in die Gruppe der Schmarotzer - zu denen u.a. mich das Ministerium gezwungen hat - und den Zahlmeistern, die die Defizite in der GPV bezahlen müssen.

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