Politik
Erstes Exoskelett im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen
Donnerstag, 14. Juni 2018
Berlin – Das „ReWalk Personal 6.0“-Exoskelett ist jetzt offiziell in das Hilfsmittelverzeichnis der Kassen aufgenommen worden. Eine entsprechende Entscheidung hatte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bereits Ende Januar getroffen. Die Entscheidung wurde aber erst jetzt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger rechtswirksam.
Dem „ReWalk Personal 6.0“-Exoskelett wurde die Hilfsmittelnummer 23.29.01.2001 mit folgender Indikation zugewiesen: „Beidseitige Lähmung der Hüft-, Oberschenkel- und Unterschenkelmuskulatur (Querschnittslähmung mit Paraplegie) und Verlust der Gehfähigkeit.“ Es ermöglicht Paraplegikern, selbstständig zu stehen und zu laufen.
„Der GKV-Spitzenverband setzt mit der Veröffentlichung der Hilfsmittelnummer einen Meilenstein in der Versorgung von Rückenmarksverletzten mit Exoskeletten“, freute sich Larry Jasinski, CEO des amerikanischen Herstellers ReWalk Robotics.
Das Hilfsmittelverzeichnis beinhaltet umfassende Informationen zur Leistungspflicht der Krankenkassen sowie über die Art und Qualität der am Markt erhältlichen Produkte. Der GKV-Spitzenverband erstellt gemäß Paragraf 139 des fünften Sozialgesetzbuches ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis, in dem grundsätzlich von der Leistungspflicht der GKV umfasste Hilfsmittel gelistet werden. Die Aufnahme von Produkten in das Hilfsmittel- oder Pflegehilfsmittelverzeichnis erfolgt auf Antrag der Hersteller. Er muss dazu für jedes Produkt die Funktionstauglichkeit, die Sicherheit, die Qualität und – soweit erforderlich – den medizinischen oder pflegerischen Nutzen nachweisen.
Das Hilfsmittelverzeichnis ist allerdings keine Positivliste, sondern hat eine Ordnungs- und Orientierungsfunktion für die Krankenkassen und soll ihnen versorgungsrelevante Informationen über Hilfsmittel zur Verfügung stellen. Es hängt also weiterhin von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab, ob Krankenkassen das neue Hilfsmittel übernehmen.
Ab sofort können Betroffene die Kostenübernahme für das ReWalk Personal 6.0 bei den gesetzlichen Krankenkassen mit der oben genannten Hilfsmittelnummer für Versicherte beantragen. © hil/aerzteblatt.de

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