Vermischtes
Geistheilerin gehört zum Gesundheitswesen
Dienstag, 19. Juni 2018
Kassel – Auch eine Geistheilerin ist dem Gesundheitswesen zuzurechnen. Das gilt jedenfalls für die gesetzliche Unfallversicherung, wie heute das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Danach muss eine Heilerin aus Bayern Beiträge zur Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege bezahlen (AZ: B 2 U 9/17 R).
Die Klägerin betreibt – inzwischen als Rentnerin – in Bayern eine sogenannte Praxis für energetische Körperarbeit. Bei ihren Behandlungen begebe sie sich in eine „höhere Schwingungsebene“, erläuterte sie am Rande der BSG-Verhandlung in Kassel. Dadurch würden kranke Körperzellen des Kunden so beeinflusst, dass sie sich an ihren ursprünglich gesunden Zustand wieder „erinnern“.
Anerkannte Heilpraktiker, etwa Physiotherapeuten, gelten als Freiberufler und müssen daher nicht der gesetzlichen Unfallversicherung beitreten. Die nach Schätzung des Dachverbands Geistiges Heilen bundesweit mindestens 10.000 Geistheiler sind nicht anerkannt und gelten daher als gewerbetreibende Unternehmer.
Die Klägerin meinte, wenn ihre Tätigkeit nicht als Gesundheitsberuf anerkannt sei, müsse sie auch zur Gesundheitsberufsgenossenschaft keine Beiträge zahlen. Das BSG bestätigte die Beitragsbescheide über zuletzt 137 Euro pro Jahr jedoch als rechtmäßig. Entscheidend für die Versicherungspflicht ist danach das Ziel der Tätigkeit.
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Dieses sei hier nach eigener Darstellung der Klägerin, Krankheiten zu heilen oder abzuwenden. Dabei müsse die Berufsgenossenschaft die Tätigkeit nicht prüfen oder bewerten, betonten die Kasseler Richter. Keine Rolle spiele es daher, ob die Tätigkeit staatlich anerkannt sei oder ob die angewandten Methoden dem wissenschaftlich anerkannten Stand der Medizin entsprächen. © afp/aerzteblatt.de

Wortverständnis bei Richtern
Ob eine Geistheilung eine Psychotherapie ersetzen kann, wage ich zu bezweifeln. Eine Beitragspflicht in der Berufsgenossenschaft Gesundheit ist ein unnötiger Ritterschlag für diesen esoterischen Unfug und adelt Geistheiler zu einem offiziellen Gesundheitsberuf. Den Richtern vom Bundessozialgericht kann man nur raten, an ihrem Wortverständnis zu arbeiten und ein paar Unterrichtsstunden in Philosophie zu nehmen.
PS: Selbst die evangelischen Kirchen haben ihre Mitarbeiter aus der Seelsorge bei der Verwaltung-Berufsgenossenschaft versichert:
https://www.efas-online.de/informationen/fuer-mitarbeitende/versicherungsschutz

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