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Ärzteschaft

Sächsische Ärzte lassen ausschließliche Fernbehandlung zu

Montag, 25. Juni 2018

/dpa

Dresden – Die Delegierten des 28. Sächsischen Ärztetages haben eine Änderung der Berufsordnung für Ärzte beschlossen und so den Weg für eine alleinige Fern­behandlung frei gemacht. Demnach ist eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien künftig im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Aufklärung, Beratung und Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird.

Nach In-Krafttreten der Änderung voraussichtlich zum 1. September 2018 können sächsische Ärzte in eigener Verantwortung ihre Patienten über digitale Anwendungen behandeln. Der Fernbehandlung sind laut Landesärztekammer Sachsen jedoch Grenzen gesetzt, wenn ein Arzt seiner ärztlichen Sorgfaltspflicht am Telefon oder Computer nicht nachkommen kann. Dann müsse der Patient weiterhin persönlich in die Praxis kommen.

Umbruch mit Augenmaß

Der Präsident der Landesärztekammer Sachsen, Erik Bodendieck, erklärte, der Umbruch müsse mit Augenmaß angegangen werden. Gerade ältere Patienten trauten dem „Teledoktor“ nicht. Er sei auch skeptisch, ob die Zulassung der Fernbehandlungen tatsächlich zu einer Entlastung der Ärzte und Notdienste führen werde. Arbeits­unfähigkeitsbescheinigungen und Rezepte dürften auf diesem Wege nicht ausgestellt werden. Es werde jedoch die Patientenautonomie gestärkt.

Bodendieck wies darauf hin, dass Ärzte die Fernbehandlungen dokumentieren sollten, da damit zu rechnen sei, dass die Patienten nicht alle Daten oder Informationen offen legten. „Bei einer Fehlbehandlung gilt das Haftungsrecht. Eine gute Dokumentation ist hier für den Arzt eine wichtige Voraussetzung“, so Bodendieck. Der 121. Deutsche Ärztetag hatte schon Anfang Mai in Erfurt die Änderung der Muster-(Berufsordnung) zur ausschließlichen Fernbehandlung beschlossen. Die Landesärztekammern müssen darüber entscheiden, ob sie diese Änderung übernehmen.

Der Sächsische Ärztetag hat am vergangenen Wochenende darüber hinaus weitere Beschlüsse gefasst. Unter anderem sprachen sich die Delegierten – wie auch der Deutsche Ärztetag – für eine Widerspruchslösung bei der Organspende aus. Jeder Mensch, der für sich eine Organspende ausschließe, sollte schriftlich oder mündlich seinen Widerspruch äußern, hieß es. Weil auch für die Widerspruchsregelung der mutmaßliche Wille des Patienten in Zweifelsfällen zu klären sei, sei dessen Autonomie immer gewährleistet.

Ebenso forderten die Abgeordneten des Sächsischen Ärztetags eine Initiative zur Gewinnung von Fachkräften im Gesundheitswesen sowie eine Kenntnissprüfung für alle Ärzte aus Drittstaaten, die sich am medizinischen Staatsexamen im 2. und 3. Abschnitt der „Ärztlichen Prüfung“ orientiert. © may/dpa/aerzteblatt.de

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