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Politik

„Die Ausschöpfung des Potenzials der Selbstverwaltung muss man wollen“

Donnerstag, 28. Juni 2018

Berlin – Qualitätssicherung, Disease-Management-Programme und Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung: Die drei Unterausschüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat die Unparteiische Regina Klakow-Franck für sechs Jahre geleitet. Ende Juni scheidet die Fachärztin für Gynäkologie aus dem Gremium aus – sie wurde nicht für eine zweite Amtszeit nominiert.

Fünf Fragen an Regina Klakow-Franck, sechs Jahre Unparteiische im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), über die Arbeit im höchsten Gremium der Selbstverwaltung, Durchhaltevermögen und ihrer künftigen Tätigkeit.

DÄ: Sechs Jahre waren sie Unparteiisches Mitglied im G-BA. Ganz global gesprochen: Welche Erfahrungen nehmen Sie mit?
Klakow-Franck: Der G-BA ist das Spitzengremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Nach sechs Jahren G-BA fühle ich mich in meiner Grundüberzeugung bestätigt, dass das Selbstverwaltungsprinzip im Vergleich zu staatlichen Gesundheitssystemen oder dem freien Markt, das – mit Abstand – größere Potenzial hat, eine gute Versorgung für alle zu gewährleisten, patientenorientiert und wirtschaftlich.

Die Ausschöpfung dieses Potenzials muss man allerdings auch wollen. Es wird nicht ohne Veränderungsbereitschaft gehen und den Mut und die Kreativität, Gestaltungs­spielräume zu nutzen, die der Gesetzgeber dem G-A noch gibt. Auf der Umsetzungs­ebene braucht man einen unglaublich langen Atem, weil das Beharrungsvermögen und das gegenseitige Misstrauen manchmal doch sehr groß sind.

DÄ: Ihre Themen waren unter vielen anderen Qualitätssicherung und Kranken­hausplanung – beides beratungsaufwendige Themen. Ist das Gesundheitswesen in der Zeit weitergekommen?
Klakow-Franck: Speziell die Qualitätssicherung ist ein besonderer Prüfstein für die Fähigkeit der gemeinsamen Selbstverwaltung, gegenseitiges Vertrauen zu entwickeln. In meiner Amtsperiode ist es immerhin gelungen, die sektorenübergreifende Qualitätssicherung aus der Sackgasse zu führen. Hierzu zählt auch, dass mit Unterstützung des G-BA nun endlich in allen Bundesländern Landesarbeits­gemeinschaften für die sektorenübergreifende Qualitätssicherung gegründet worden sind.

Außerdem haben wir Qualitätsdefizite ins Visier genommen, die lange vernachlässigt worden sind, wie etwa bei der Indikationsstellung für eine TAVI, oder die Personalaus­stattung auf Intensivstationen, insbesondere was die Versorgung von Frühgeborenen anbelangt. Dies war der Anstoß für die nun allgemein geführte Debatte um Personaluntergrenzen im Krankenhaus.

Auch beim Thema Mindestmengen sind wir weitergekommen, indem wir neue, rechtssichere Verfahrensregelungen zur Auswahl und Festlegung von Mindestmengen beschlossen haben. Im Interesse aller Krankenhäuser sollten wir eine qualitäts­orientierte Zentrenbildung für hochkomplexe Leistungen fördern, es sollte nicht länger jedes Krankenhaus aus wirtschaftlichen Gründen alles anbieten müssen. Ich könnte noch viel mehr Einzelmaßnahmen aufzählen, die der Unterausschuss Qualitäts­sicherung in den vergangenen sechs Jahren auf den Weg gebracht hat, zum Beispiel die grundsätzlichen Anforderungen an Risiko- und Fehlermanagement und OP-Checklisten: Patientensicherheit wird immer wichtiger.

Bei den neuen planungsrelevanten Qualitätsindikatoren handelt es sich um einen Umsetzungsauftrag aus dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG). Hierfür werden zurzeit vom IQTIG im Auftrag des G-BA neue Qualitätsindikatoren entwickelt. Von den alten Qualitätsindikatoren für Geburtshilfe und Gynäkologie aus der klassischen stationären Qualitätssicherung wird man noch keine nennenswerten krankenhausplanerischen Konsequenzen erwarten dürfen. Aber die Neuausrichtung der Krankenhausplanung auf Qualitätsgesichtspunkte war grundsätzlich eine wichtige und richtige Weichenstellung des Gesetzgebers. Was bis dato fehlt, ist ein Rahmenkonzept, wie die vielen einzelnen Maßnahmen zur Qualitätssicherung synergetisch zu einer qualitätsorientierten Versorgungssteuerung beitragen können.

DÄ: Wie steht man diese ganzen Sitzungen ganz persönlich durch?
Klakow-Franck: Mit der gebotenen Gelassenheit und mit Kreativität. Die unparteiischen Mitglieder des G-BA haben ein eigenes Stimmrecht und tragen die Prozessverant­wortung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben des G-BA. Meines Erachtens können sie sich deshalb nicht nur auf die Rolle der Moderation widerstreitender Interessen beschränken, sondern müssen bei Bedarf vermitteln und Lösungsvorschläge anbieten können.

Meine persönliche Strategie: Erstmal gut zuhören. Ich versuche die unterschiedlichen Ausgangspositionen so gut und unvoreingenommen wie möglich zu verstehen. Das ist die Grundvoraussetzung, um eine Idee zu entwickeln, wie eine sachorientierte Lösung aussehen könnte, die für alle akzeptabel ist. Mit einem solchen Ziel vor Augen kann ich sehr viel Geduld in den Beratungen aufbringen. Ohne ein solches Ziel, eine eigene Idee, laufen die Beratungen Gefahr, in „Kampfabstimmungen“ zu eskalieren oder zum politischen Bazar zu werden.

DÄ: Wohin sollte der G-BA in den kommenden Jahren gehen?
Klakow-Franck: Die gemeinsame Selbstverwaltung im Gesundheitswesen steht vor großen Herausforderungen. Die Ökonomisierung der Medizin schreitet rasant voran. Die medizinische Versorgung wird immer weniger als soziale, solidarisch finanzierte Dienstleistung betrachtet, sondern als Konsumgut und Wachstumsfaktor. Die Digitalisierung wird diesen Wandel noch beschleunigen. In dieser Situation muss der G-BA schneller werden, um mit der Innovationsdynamik Schritt halten zu können. Als Spitzengremium der gemeinsamen Selbstverwaltung muss er aber insbesondere auch unter Beweis stellen, dass für ihn die Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt stehen.

Im Konfliktfall kann der Lösungsmechanismus nur lauten: Wir entscheiden so, wie es den Patientinnen und Patienten am meisten nutzen kann. Dies ist mein ärztlicher Standpunkt, den ich so auch in den Beratungen beim G-BA durchzusetzen versucht habe. Die Zukunftsfähigkeit des Selbstverwaltungsprinzips hängt von einer glaubwürdigen Umsetzung ab. Man sollte sich nicht darauf verlassen, dass das Selbstverwaltungssystem für immer Bestand hat, nur weil es Exekutiv-Aufgaben übernimmt, die der Gesetzgeber so selber nicht übernehmen kann und will.

DÄ: Wohin geht es für Sie nach dem Ausscheiden aus dem G-BA persönlich?
Klakow-Franck: Ich werde mich weiter für Qualität und Patientensicherheit einsetzen, egal auf welcher Position. © bee/aerzteblatt.de

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