Politik
Cybersicherheit bei Medizinprodukten immer bedeutsamer
Montag, 25. Juni 2018
Bonn – Auf die Bedeutung der Cybersicherheit bei Medizinprodukten haben Experten heute auf einer Konferenz im Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hingewiesen. „Patienten müssen sich auf die Zuverlässigkeit und die Sicherheit von Medizinprodukten verlassen können“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei dem Treffen in Bonn. Nur so könne man die großen Chancen der Digitalisierung im Gesundheitswesen nutzen. Vernetzung und Cybersicherheit von Medizinprodukten müssten daher Hand in Hand gehen, so Spahn.
Bei der Konferenz diskutierten die Teilnehmer aus der Medizinprodukteindustrie, Kliniken, Forschung, Politik und Überwachungsbehörden in Bonn Lösungsansätze für Hersteller, Betreiber und Anwender vernetzter Medizinprodukte. „Die Digitalisierung im Gesundheitswesen und die zunehmende Vernetzung von Medizinprodukten ermöglichen vielversprechende neue Therapieoptionen. Um diese Chancen nutzen zu können, müssen Hersteller, Betreiber und Anwender auch die IT-Sicherheit vernetzter Medizinprodukte verstärkt in den Blick nehmen“, sagte BfArM-Präsident Karl Broich.
Laut BfArM sind bislang keine Fälle bekannt, bei denen Patienten durch gehackte Medizinprodukte zu Schaden gekommen sind. Dennoch haben Forscher gezeigt, dass dies bei einzelnen Medizinprodukten unter bestimmten, bislang sehr unwahrscheinlichen Umständen möglich gewesen wäre. „Bei Medizinprodukten, die über Vernetzungsschnittstellen wie LAN, WLAN, Bluetooth verfügen und entsprechend in IT-Netzwerke eingebunden sind oder eingebunden werden können, sind auch vernetzungsbezogene Risiken von hoher Relevanz für die Sicherheit und Leistungsfähigkeit“, informiert das BfArM daher.
Hersteller und Betreiber müssten ihre Medizinprodukte daher auf möglicherweise ungenügend abgesicherte Schnittstellen überprüfen. „Die Überwachung dieser risikominimierenden Maßnahmen erfolgt in Deutschland bei der Zertifizierung durch die sogenannten Benannten Stellen und bei Medizinprodukten, die bereits in Verkehr sind, durch die Landesbehörden“, hieß es aus dem Institut. © hil/aerzteblatt.de

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