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Politik

Haftpflichtprämie für Hebammen steigt auf 8.174 Euro

Mittwoch, 27. Juni 2018

/dpa

Berlin – Die Haftpflichtprämie für freiberuflich in der Geburtshilfe tätige Hebammen erhöht sich zum 1. Juli 2018 erneut. Wie der Deutsche Hebammenverband (DHV) mitteilte, liegt der jährliche Beitrag dann bei 8.174 Euro. Betroffenen sind rund 2.600 freiberufliche Hebammen, die dem DHV zufolge 21 Prozent aller Geburten in Deutschland begleiten – in Kliniken als Beleghebammen, in Geburtshäusern und zu Hause.

Eine Ausgleichszahlung der Krankenkassen in Form eines Sicherstellungszuschlags mildert diese finanzielle Belastung der Hebammen zwar ab. Das ist aus Sicht des DHV aber nicht ausreichend. „Der Sicherstellungszuschlag bedeutet eine Entlastung für Hebammen in der Geburtshilfe. Er ist für uns jedoch nur eine Zwischenlösung“, erklärte DHV-Präsidentin Ulrike Geppert-Orthofer.

Sie wies darauf hin, dass von Juli 2015 bis April 2018 nach Aussage der Bundesre­gierung 20,56 Millionen Euro Zuschlag an 3.040 Hebammen ausgezahlt worden sei. Der DHV geht jedoch auf Basis der bei ihm rund 2.600 mit Geburtshilfe versicherten Hebammen davon aus, dass der bisher ausbezahlte Zuschlag nur rund die Hälfte der Kosten abdeckt. Der Eigenanteil von Hebammen steigt laut DHV daher mit jeder Erhöhung der Haftpflichtkosten. Die Beantragung sei zudem mit hohem büro­kratischem Aufwand verbunden, hieß es.

Der DHV begrüßte deshalb die aktuell von der Gesundheitsministerkonferenz beschlossene Überprüfung des Sicherstellungszuschlags. „Wir benötigen eine tragfähige langfristige Lösung beispielsweise durch einen Haftungsfonds, der die Kosten auf mehr Schultern verteilt“, sagte DHV-Präsidiumsmitglied Ursula Jahn-Zöhrens. Nur so könne man die sich immer weiter nach oben drehende Preisspirale und die damit einhergehende finanzielle Belastung der Kolleginnen endgültig stoppen.

Der DHV bietet seinen Mitgliedern nach eigenen Angaben die einzige in Deutschland verfügbare Gruppenhaftpflichtversicherung für Hebammen an. Der bestehende Vertrag gilt bis Juli 2021. Der Beitragssatz steigt für freiberuflich in der Geburtshilfe tätige Hebammen jedes Jahr weiterhin an. Ab dem 1.7.2019 wird er 8.664 Euro jährlich betragen und ab dem 1.7.2020 9.098 Euro jährlich. Da die Folgekosten für Geburtsschäden weiter steigen, beträgt die Deckungssumme inzwischen zehn Millionen Euro für jeden einzelnen Fall, erklärte der DHV. Für Hebammen, die keine Geburtshilfe anbieten, steigen die Prämien nicht. Hebammenschüler sind prämienfrei versichert.

© may/aerzteblatt.de

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Kommentare

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Avatar #749489
M.W.
am Donnerstag, 28. Juni 2018, 05:42

Freiberuflich

Bei diesen steigenden Prämien stellt sich durchaus die Frage nach der Ursache. Soll die Solidargemeinschaft für die Schäden der freiberuflich tätigen Hebammen haften? Benötigt man evtl. einen Opferentschädigungsfond, damit es so weitergehen kann wie bisher?
Warum sollten nur bestimmte FreiberuflerInnen von der Haftung verschont werden?
Selbst wenn die Hebammen verbeamtet werden, würde das Problem der Haftung nicht gelöst werden.
LNS
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