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Politik

Gesundheitsausschuss billigt Pflegeausbildungs­verordnung

Mittwoch, 27. Juni 2018

/dpa

Berlin – Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat heute mit Stimmen von Union und SPD die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe beschlossen. Die Fraktionen von AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen votierten in Berlin dagegen, die FDP-Fraktion enthielt sich. Die Vorlage soll bereits morgen im Plenum verabschiedet werden.

Der Entwurf wurde in der Ausschusssitzung noch leicht verändert. Die Abgeordneten stimmten mehreren Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen zu. Ein Änderungsantrag der Grünen-Fraktion zur Aufwertung der Altenpflege in Anlage 4 der Verordnung fand keine Mehrheit. Die Grünen zeigten sich enttäuscht.

Grüne fürchten sinkendes Interesse an Altenpflege

Die Pflegeberufereform sei mit dem Ziel gestartet, die Ausbildung zur Alten-, Kinder- und Krankenpflege gleichwertig zu gestalten und in ein Konzept zu gießen, in dem sich Fachkräfte bis hin zur Hochschulbildung aus- und weiterbilden können, betonten die Grünen. „Die Ausbildung zur Altenpflege wurde aus diesem Konzept im letzten Moment wieder herausgerissen. Sie soll eigenständig und mit einem deutlich niedrigeren Kompetenzniveau separat weiter geführt werden“, bemängelte Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Pflegepolitik der Grünen.

Die Altenpflege werde damit ein „Ausbildungsberuf zweiter Klasse“ mit nur eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten für die Altenpfleger. Schulz-Asche bewertet das als „fatal“. Gerade durch den demografischen Wandel werde man in der Altenpflege zukünftig sehr viel mehr Menschen für diesen Beruf motivieren müssen.

Darüber hinaus sei es unsinnig, da die Versorgung älterer und pflegebedürftiger Menschen, mit einer Vielzahl von zu versorgenden Krankheiten und Bedürfnissen, stetig anspruchsvoller werde. „Vor diesem Hintergrund müssen wir davon ausgehen, dass zukünftig noch weniger Menschen als bisher diesen Beruf ergreifen werden“, sagte sie.

Anfang der Woche hatten sich viele Experten aus der Pflege ähnlich geäußert und die Pläne von Union und SPD scharf kritisiert. Die Arbeitgeber begrüßten hingegen die Korrekturen.

Nach der Verabschiedung des Pflegeberufegesetzes im Juni 2017 werden mit der dazugehörigen Verordnung die Details der Ausbildung geregelt. Im Zentrum der Pflegeberufereform steht die generalistische Ausbildung.

Das neue Ausbildungskonzept soll den Pflegefachkräften flexible berufliche Einsatzmöglichkeiten eröffnen und den Beruf aufwerten. Die Ausbildung zur Pflegefachkraft, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und zur Altenpflege dauert in Vollzeit drei Jahre. Spezialisierungen sind in der Kinderkranken- und Altenpflege möglich. Die neue Pflegeausbildung soll 2020 beginnen. Die Verordnung ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. © may/hib/aerzteblatt.de

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