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Digitalausstattung in Praxen: Finanzierungs­vereinbarung muss ausreichen

Donnerstag, 28. Juni 2018

/Robert Kneschke, stockadobecom

Berlin – Ende Mai hatten sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband darauf geeinigt, wieviel Geld die Praxen für die Technikausstattung erhalten, die sie für die neue Telematik­infrastruktur (TI) benötigen. Nun hat die KBV ein erstes positives Fazit gezogen. Sie übte aber auch Kritik an der Industrie.

„Nachdem die Ergebnisse der Finanzierungsvereinbarung bekannt geworden sind, hören wir, dass sehr viele Ärzte sich bei dem verfügbaren Konnektorenhersteller um eine Bestellung der TI-Ausstattung bemühen. Insofern läuft es gut“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel im Interview mit KV-on, dem digitalen Webkanal der KBV.

Kriedel kritisierte aber einzelne Anbieter von Praxisverwaltungssystemen, die ihre Ausstattung offenbar zu einem Preis anbieten, der über den Erstattungssätzen liegt. „Wir hören von einzelnen Ärzten, dass einzelne andere PVS-Anbieter sich offensichtlich nicht an die Erstattungsbeträge halten wollen. Das bedauern wir natürlich, weil der Arzt dann unter Umständen auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben wird“, sagte Kriedel. Er stellte klar, dass die Industrie mit den kalkulierten Erstattungsbeträge hinkommen müsste.

Kriedel kündigte zudem an, dem Branchenverband der Hersteller von Praxisver­waltungssystemen einen Brief zu schreiben mit der Bitte, auf seine Mitglieder einzuwirken, damit diese sich möglichst an die Erstattungspreise halten. „Und wenn wir konkret von einzelnen Firmen wissen, dass sie sich nicht an die Erstattungspreise halten, versuchen wir auch nochmal mit ihnen zu sprechen, woran es liegt“, so Kriedel.

Die Einigung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband sieht für das dritte Quartal 2018 eine Erstattung für die Konnektoren von brutto 1.719 Euro vor. Dieser Preis wird laut der Vereinbarung ab dem vierten Quartal um zehn Prozent auf dann brutto 1.547 Euro gesenkt. Hinzu kommen wie bisher jeweils 435 Euro für ein Kartenterminal. Größere Praxen können zwei oder drei Terminals einsetzen. Die KBV konnte mit der neuen Finanzierungsvereinbarung die Erstattungssummen für die TI-Ausstattung für das dritte Quartal 2018 um rund 1.000 Euro gegen den vorher ausgehandelten Beträgen erhöhen.

„Besonders freut mich, dass am letzten Freitag auch der Konnektor der T-Systems die Zertifizierung bekommen hat und nach unseren Erkenntnissen im August am Markt verfügbar sein wird. Das belebt den Wettbewerb“, sagte Kriedel. Der Konnektor verbindet das Praxis-IT-System mit der TI. Die Konnektoren müssen von der Gematik zugelassen und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert werden. © hil/aerzteblatt.de

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