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Politik

Apotheker wollen Modellprojekt zur elektronischen Verschreibung auflegen

Freitag, 29. Juni 2018

/Christian Schwier, stockadobecom

Berlin – Die Apotheker wollen ein Modellprojekt zur elektronischen Verschreibung auflegen. Das hat der Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apotheker­verbände, Friedemann Schmidt, gestern am Rande der Mitgliederver­sammlung des Verbandes angekündigt. Eine Projektskizze wolle man der Politik bereits in der parlamentarischen Sommerpause vorlegen, so Schmidt. Zum Projektstart könne er allerdings noch keine konkreten Aussagen treffen. „Da werden Monate ins Land gehen“, sagte der ABDA-Präsident. Denn es gelte, auch die niedergelassene Ärzte einzubinden. Dabei rechnet er mit einem aufwendigen Abstimmungsverfahren.

Zusätzlichen Schwung für das Modellprojekt erhofft sich Schmidt durch die Lockerung des Fernbehandlungsverbots, die der Deutsche Ärztetag im Mai dieses Jahres beschlossen hatte. Schmidt versicherte zugleich, dass das Modellprojekt der ABDA in die Telematikinfrastruktur eingebunden werde. Bei Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dürften die Apotheker mit ihrem Vorschlag offene Türen einrennen. Er hatte die Digitalisierung im Gesundheitswesen als eine der Prioritäten seiner Amtszeit genannt. Damit das elektronische Rezept in die Versorgung Einzug halten kann, bedarf es einer Gesetzesänderung. Noch ist den Apothekern die Belieferung ausschließlich telemedizinischer Verordnungen verboten.

Versandverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel gefordert

ABDA-Präsident Schmidt appellierte zugleich an den Bundesgesundheitsminister, das im Koalitionsvertrag angekündigte Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln zügig umzusetzen. Es gebe dazu keine Alternative, wenn man in Deutschland wieder einen einheitlichen Abgabepreis für verschreibungspflichtige Medikamente erreichen wolle.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am 19. Oktober 2016 entschieden, dass sich ausländische Versandapotheken nicht an die in Deutschland geltenden einheitlichen Abgabepreise für verschreibungspflichtige Medikamente halten müssen (Az.: C-148/159).

Im vorliegenden Fall hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen eine Bonusvereinbarung für Parkinsonpatienten zwischen der niederländischen Versandapotheke DocMorris und der Deutschen Parkinson Vereinigung geklagt. Die Wettbewerbshüter vertraten die Auffassung, dass ein Bonussystem die deutsche Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel unterlaufe, die eigentlich auch für ausländische Versandapotheken gilt (§ 78 Abs. 1 AMG), und inländische Apotheker benachteilige.

Wegfall der Preisbindung stellt keine Gefahr für Gesundheit dar

Für viele überraschend kippte der EuGH die deutsche Preisbindung. Die Festlegung einheitlicher Abgabepreise stelle eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs dar, urteilten die Luxemburger Richter. Denn sie wirke sich auf Apotheken in anderen Mitgliedstaaten stärker aus als auf deutsche. Zur Begründung heißt es, traditionelle Apotheken seien grundsätzlich besser als Versandapotheken in der Lage, Patienten durch ihr Personal vor Ort individuell zu beraten und eine Notfallversorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen.

Da Versandapotheken mit ihrem eingeschränkten Leistungsangebot eine solche Versorgung nicht angemessen ersetzen könnten, sei der Preiswettbewerb für sie ein wichtigerer Wettbewerbsfaktor als für traditionelle Apotheken. Der EuGH räumt zwar ein, dass Gründe des Gesundheitsschutzes Beschränkungen des freien Warenverkehrs rechtfertigen können. Solche Gründe erkennt er im vorliegenden Fall jedoch nicht.

Der damalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte als Reaktion auf das EuGH-Urteil angekündigt, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten in Deutschland wieder zu verbieten. Während seiner Amtszeit konnte er dieses Vorhaben nicht mehr umsetzen, zumal es Bedenken gibt, ob ein solches Verbot europarechtlich haltbar ist.

© HK/aerzteblatt.de

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