Politik
Lebenshilfe und Caritas gegen Pränatest als Krankenkassenleistung
Freitag, 29. Juni 2018
Berlin –Lebenshilfe und Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) haben vor der Zulassung eines Bluttests für Schwangere als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gewarnt. Der Pränatest sei unzuverlässig und führe zudem dazu, dass ein Leben mit Down-Syndrom als nicht lebenswert eingestuft werde, erklärten beide Organisationen heute in Berlin.
Erst vorgestern kam das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in seiner Bewertung der Studienlage zum Bluttest auf Down-Syndrom aber zu einem anderen Ergebnis. Demnach können die Tests Trisomie 21 zuverlässig bestimmen. „Für Trisomie 21 sind die Tests mit über 99 Prozent ähnlich sensitiv und spezifisch wie die invasiven Methoden“, heißt es. Die Zuverlässigkeit der Tests auf die seltenen Trisomien 13 und 18 ließen sich nicht robust schätzen.
Ethisch-politische Diskussion Sache des Gesetzgebers
Würde schwangeren Frauen mit erhöhtem Risiko für die Geburt eines Kindes mit Down-Syndrom eine solche nicht-invasive Pränataldiagnostik angeboten, ließe sich vermutlich ein Teil der Fehlgeburten vermeiden, die bei invasiver Diagnostik wie der Fruchtwasseruntersuchung auftreten, betonte das Institut weiter.
Der G-BA hatte im Herbst 2016 ein Bewertungsverfahren eingeleitet, in dem geprüft wird, ob der Pränatest eine Regelleistung der Krankenkassen bei Risikoschwangerschaften wird. Der Vorsitzende Josef Hecken hatte dazu erklärt, der G-BA habe den Auftrag, wissenschaftlich-technisch zu überprüfen, ob mit dem neuen Verfahren bestimmte Gendefekte zuverlässig erkannt werden könnten. Es sei aber Aufgabe des Gesetzgebers, eine ethisch-politische Diskussion über das Verfahren zu führen.
aerzteblatt.de
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Die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, die frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), erklärte dazu, der Bericht zeige die Schwierigkeiten des Bluttests. „Danach ist das positive Testergebnis bei bis zu 18 Prozent der Frauen falsch – sie erwarten gar kein Kind mit Down-Syndrom.“ Schmidt kritisierte zudem, dass das Institut für seine Bewertung 22 Studien herangezogen habe, von denen allerdings 17 auch nach Institutseinschätzung nicht wissenschaftlichen Standards entsprächen.
„Der Bluttest auf Trisomie 21 erweckt den Eindruck, ein Leben mit Down-Syndrom sei nicht lebenswert“, unterstrich die Lebenshilfe. Solche selektiven Untersuchungen widersprächen dem, was Menschen mit Down-Syndrom selbst und auch ihre Familien sagten. Auch die Caritas Behindertenhilfe sieht in dem Abschlussbericht des Instituts keine Grundlage für eine Aufnahme des Bluttests als Krankenkassenleistung. Es sei nicht gesichert, dass der Test die Zahl der risikoreicheren invasiven Diagnostiken verringere. Zudem spielten ethische Bewertungen in der Studie keine Rolle. © kna/aerzteblatt.de

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