Politik
Gesundheitsministerium: BfArM darf keine Suizidmittel ausgeben
Freitag, 29. Juni 2018
Bonn/Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wendet sich gegen eine Ausgabe tödlicher Medikamente zum Zweck der Selbsttötung durch staatliche Verwaltungsbehörden. Es forderte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn auf, Patienten keine tödliche Dosis eines Betäubungsmittels zu verschaffen.
Mehrere Personen hätten beim Bundesinstitut die Erlaubnis beantragt, eine tödliche Dosis eines Betäubungsmittels zu erhalten, heißt es in einem von Staatssekretär Lutz Stroppe unterzeichneten Schreiben an BfArM-Präsident Karl Broich. „Nach intensiver Beratung im Bundesministerium der Gesundheit möchten wir Sie hiermit bitten, solche Anträge zu versagen.“ Es könne nicht Aufgabe des Staates sein, Selbsttötungshandlungen durch die behördliche Erlaubnis zum Erwerb eines Suizidmittels aktiv zu unterstützen.
Staat darf Hilfe im extremen Einzelfall nicht verweigern
Im März 2017 hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) überraschend entschieden, in einem „extremen Einzelfall“ dürfe der Staat den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermögliche. Voraussetzung für eine solche Notlage sei, dass eine andere zumutbare Möglichkeit zur Verwirklichung des Sterbewunsches nicht zur Verfügung stehe. Seitdem sind beim BfArM 108 Anträge auf Erlaubnis zum Erwerb eines Betäubungsmittels zur Selbsttötung gestellt worden.
Ein von dem früheren Verfassungsrichter Udo di Fabio erstelltes Auftragsgutachten für das dem BMG nachgeordnete BfArM kam Anfang des Jahres zu dem Schluss, das Urteil sei verfassungsrechtlich nicht haltbar.
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In dem heute veröffentlichten Schreiben des Gesundheitsministeriums, dessen rechtlicher Stellenwert zunächst unklar blieb, betont Stroppe weiter, die Vergabe von Suizidmitteln sei nicht mit dem Zweck des Betäubungsmittelgesetzes vereinbar, das die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherstellen müsse. Eine Selbsttötung könne keine Therapie sein.
Eine staatliche Ausgabe von Suizidmitteln sei zudem nicht zu vereinbaren mit den Grundwerten der Gesellschaft und dem Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Suizidhilfe, das der Bundestag im Dezember 2015 beschlossen hatte, so der Staatssekretär weiter. Er verwies zudem darauf, dass die Vorgänger-Regierung mit mehreren Gesetzesinitiativen die Palliativ- und Hospiz-Versorgung gestärkt habe. © kna/aerzteblatt.de

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