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Politik

Bundesweites Samenspenderregister gestartet

Montag, 2. Juli 2018

/dpa

Köln – Künftig können durch Samenspende gezeugte Personen über eine zentrale Stelle erfahren, wer ihr leiblicher Vater ist. Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) hat dazu am 1. Juli das bundesweite Samenspender-Register gestartet.

Grundlage ist ein im Mai 2017 verabschiedetes Gesetz zur Einrichtung eines solchen Registers, das den Auskunftsanspruch von Personen regelt, die ab dem 1. Juli 2018 durch eine heterologe Samenspende im Rahmen einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung gezeugt werden. „Spenderkinder haben ein Recht zu wissen, von wem sie abstammen. Genau das können sie zukünftig bei uns erfahren“, erklärte DIMDI-Direktor Dietrich Kaiser beim Start des neuen Registers.

Ab Juli 2018 gezeugte Spenderkinder können künftig entsprechende Auskunft aus dem neuen Register beantragen. Für Kinder unter 16 Jahren können ihre gesetzlichen Vertreter handeln. Vier Wochen vor einer solchen Auskunft informiert das DIMDI auch den Samenspender, sodass er sich auf eine eventuelle Kontaktaufnahme des Spender­kindes einstellen kann. Das DIMDI speichert Daten im Rahmen von Samenspenden und danach erfolgten Geburten für die Dauer von 110 Jahren. Spender und Empfängerinnen von Samenspenden besitzen dabei zu den jeweils über sie gespeicherten Daten einen Anspruch auf Auskunft und Berichtigung.

Gespeichert werden laut DIMDI nur wenige personenbezogene Daten von Spender und Empfängerin. Dazu zählen Name, Geburtstag, Geburtsort und Anschrift sowie der Geburtstag der Kinder. Spender können freiwillig weitere Angaben machen, etwa über Aussehen, Schulbildung oder Beweggründe für die Samenspende.

Nach einer Geburt übermittelt die reproduktionsmedizinische Einrichtung, in der die künstliche Befruchtung vorgenommen worden ist, die Daten zur Empfängerin der Samenspende und zu den Kindern an das DIMDI. Dort werden diese Angaben und die Angaben zum Samenspender unter Wahrung hoher Datenschutzvorgaben getrennt in einem Spender- und einem Empfängerinnenregister gespeichert.

© EB/KBr/aerzteblatt.de

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